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Taping, Kostenausweise, Qualitätsverbesserung & Co. Worauf sich Berater 2018 einstellen müssen

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Ex-ante-Kostenausweis

Unter Mifid II müssen Vermittler ihre Kunden noch detaillierter über Kosten und Gebühren beim Kauf von Finanzprodukten informieren und aufschlüsseln, was für sie selbst dabei herausspringt. Die größte Hürde – zunächst einmal für KWG-regulierte Vermittler – dürfte zu Jahresbeginn der Kostenausweis ex ante sein, schätzt Hammer. Dieser soll Kunden vor Produktkauf modellhaft über Produkt- und laufende Kosten aufklären. Ex post, also im Nachgang, müssen die Angaben noch einmal ganz exakt aufgeschlüsselt werden. Alle Kosten sollen jeweils absolut und in Prozent von der Anlagesumme angegeben werden.

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Der europäische Gesetzgeber verlangt, dass Vermittler ausschließlich im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Darauf soll auch ihre Vergütung ausgerichtet sein. NFS-Geschäftsführer Hammer glaubt, dass der Markt in Sachen Vermittlervergütung mittel- bis langfristig in Richtung einer honorarbasierten Beratung tendiert. Mifid II verbietet Provisionen zwar nicht grundsätzlich. Trotzdem gibt es 2018 einschneidende Veränderungen, die sich zunächst auf alle KWG-regulierten Vermittler auswirken. Ob die Regeln auch Finanzanlagenvermittler betreffen, wird die ausstehende FinVermV zeigen.

Um weiterhin Provisionen vereinnahmen zu dürfen, müssen Vermittler im Finanzanlagenbereich mehr leisten als bisher. Provisionen dürfen nur noch fließen, wenn der Kunde dadurch einen Vorteil erhält: Sie sollen die Qualität der Beratung verbessern helfen. Nach Aussagen der Bafin sollen Vermittler Provisionen außerdem nur in diesem Sinn verwenden dürfen: Sie sollen dem Kunden zugutekommen, berichtet Hammer. Vermittler können sie also möglicherweise für die IT-Entwicklung oder die Ausbildung ihrer Mitarbeiter verwenden. Allerdings sollen sie mit ihnen keinen Gewinn erzielen. Wenn diese Maßgabe 2018 so umgesetzt wird, wie sie angedacht wurde, sind die Geschäftsmodelle einer ganzen Reihe von Branchenteilnehmern bedroht. AfW-Vorstand Wirth bezeichnet die strengen Vorgaben zur Qulitätsverbesserung als ein „Provisionsverbot durch die Hintertür“.

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