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Taping, Kostenausweise, Qualitätsverbesserung & Co. Worauf sich Berater 2018 einstellen müssen

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Weiterbildungspflichten

Für Finanzanlagenvermittler tut sich an dieser Stelle zumindest erst einmal nichts Neues. Dagegen kommen auf Versicherungsvermittler im Zuge der IDD-Umsetzung Veränderungen zu. Der Referenten-Entwurf der VersVermV übernimmt die IDD-Vorgaben: Versicherungsvermittler sollen sich pro Kalenderjahr 15 Stunden weiterbilden. Der Entwurf sagt auch: Makler sollen beweisen, dass sie bei der Weiterbildung auch aufmerksam zugehört und die Inhalte verstanden haben: Sie sollen eine Erfolgskontrolle absolvieren. Wie diese allerdings ganz genau aussehen soll, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.

Möglicher Provisionsdeckel

Im Finanzbereich sollen Vermittler die Qualität der Beratung verbessern, um Provisionen vereinnahmen zu dürfen. Auf Versicherungsvermittler könnte 2018 eine Obergrenze für Provisionen zukommen. Bafin-Experten hätten bereits laut über eine Deckelung nachgedacht, so Wirth. Maximal 25 bis 40 Promille der Versicherungssumme bei Abschluss von Lebensversicherungen seien als Obergrenze für Abschlusscourtagen bei der Finanzaufsicht bereits im Gespräch gewesen. Immerhin sieht die IDD-Richtlinie ausdrücklich vor, dass Vermittler keinen übermäßigen Anreizen zum Produktverkauf ausgesetzt sein sollen. Auch hier ist jedoch das letzte Wort bislang nicht gesprochen.

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