


Wieder einmal dringen Informationen aus dem Haus HDI ungewollt an die Öffentlichkeit. Erst vor rund zwei Wochen sorgten Berichte über angebliche Preiserhöhungen in der Kfz-Sparte von bis zu 50 Prozent für Aussehen. Nun muss der Hannoveraner Versicherer die nächste PR-Kröte schlucken.
Internes Schreiben über Produkteinstellungen
Durch einen Bericht des „Versicherungsboten“ wurde gestern ein internes Schreiben zur Einstellung mehrerer Lebensversicherungsprodukte aus dem Bankenvertrieb der Targo Lebensversicherung bekannt. Die Tochtergesellschaft der HDI Deutschland hat demnach bereits zum 19. Juli die Produkte „Privat-Rente Komfort“, „VL Aktiv“ und „Flex Leben“ aus dem Portfolio gestrichen. Konkret heißt es in dem Schreiben: „Um regulatorischen Wohlverhaltensregeln zu entsprechen, haben sich beide Häuser gemeinsam dazu entschieden, den Vertrieb der Produkte einzustellen.“
Zu hohe Stornoquoten
Hintergrund der Entscheidung sollen laut des Berichts wiederholt erhöhte Stornoquoten sein. Auch neu erarbeitete Maßnahmen zu deren Senkung hätten keine signifikanten Änderungen herbeiführen können, wie es in dem Schreiben weiter heißt. Auf Nachfrage von DAS INVESTMENT wollte eine HDI-Sprecherin zur Höhe der Stornoquoten nichts sagen. Das Geschäft der Targobank als Exklusivvertrieb würde die Maßnahme nicht gefährden, es gebe andere Produkte im Bereich der Lebensversicherung. Pikant: Der Plan ist, das Geschäft nur vorerst einzustellen, wie die Sprecherin mitteilt. Eine etwaige Rücknahme dürfte indes durch die ungewollte Publikmachung schwierig werden.
Keine Folgen für Bestandskunden
So oder so soll sich die Maßnahme auf Bestandsverträge nicht auswirken. Laut des Medienberichts könnten bedingungsgemäße Vertragsoptionen weiterhin „uneingeschränkt ausgeübt werden.“ In dem Schreiben werde auch auf die Finanzstärke der Gruppe verwiesen. Die Sprecherin bestätigt die dort genannten 289 Prozent aufsichtsrechtliche Solvenzquote. Man sehe sich weiterhin in der Lage, alle garantierten Leistungen gegenüber Kunden langfristig zu erfüllen.
HDI verweist auf Bafin-Wohlverhaltensregeln
Mit dem Verweis auf die Wohlverhaltensregeln zielt die HDI auf ein Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aus dem Mai 2023 ab. Damit will die Behörde nach eigenen Angaben sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen „einen angemessenen Kundennutzen“ bieten. Außerdem sollen Interessenskonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden. „Wohlverhaltensregeln haben eine besondere Bedeutung“, sagte der damals für die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht zuständige Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund. „Es geht darum, Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden.“
Der Schwerpunkt des Merkblatts liegt auf dem Produktfreigabeverfahren. Die Produkte müssen laut Bafin die Bedürfnisse der Kunden erfüllen, die der Versicherer zuvor als Zielmarkt bestimmt hat. Produkte müssen demnach Renditeziele mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen. „Bei der Festlegung von Renditezielen sollten Versicherer unterscheiden zwischen einem nominalen Anlageerfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten, und einem realen Erfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten und Inflation. Darüber hinaus sollen Fehlanreize im Vertrieb durch Vorgaben zur Vertriebsvergütung vermieden werden“, heißt es seitens der Finanzaufsicht weiter.
Diesen Ansprüchen konnten die Targo-Produkte offenbar nicht gerecht werden.