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Tarifabschluss Gehälter der Bankangestellten steigen um 4 Prozent bis 2021

Karl von Rohr, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, führte als Vorsitzender des AGV Banken die Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite.
Karl von Rohr, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, führte als Vorsitzender des AGV Banken die Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite. | Foto: Deutsche Bank

Die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe haben sich geeinigt. Der Abschluss umfasse neben Gehaltssteigerungen in zwei Stufen neue Tarifregelungen zu Qualifizierung, Arbeitszeit, Ausbildung und Prävention. Zudem sei geplant, die Tarifverträge zu erneuern. Das soll konkret Verhandlungen betreffen über ein neues Tarif-Entgeltsystem, einen eigenständigen Ausbildungs-Tarifvertrag und einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung nach dem neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente. „Das Verhandlungsergebnis berücksichtigt die schwierige Branchenlage und dokumentiert zugleich den Reform- und Gestaltungswillen der Tarifparteien“, sagte Karl von Rohr, Verhandlungsführer der Banken-Arbeitgeber.

Kern des Tarifabschlusses ist ein neuer Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit von 29 Monaten von Februar 2019 bis Juni 2021. Die Gehälter für die rund 190.000 Beschäftigten sollen in zwei Stufen um insgesamt 4 Prozent erhöht werden: ab September 2019 um 2 Prozent und noch einmal um weitere 2 Prozent ab November 2020. Damit erhöhten sich die Tarifgehälter über die Laufzeit um durchschnittlich 1,66 Prozent pro Jahr. Auszubildende erhalten ab September 2019 eine Gehaltserhöhung um 60 Euro pro Monat. „Mit dem Gehaltsabschluss sichern wir die Realeinkommen der Beschäftigten und schaffen langfristig Planungssicherheit für unsere Unternehmen“, so von Rohr.

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Zudem haben die Beschäftigten künftig Anspruch auf ein jährliches Qualifizierungsgespräch, in dem gemeinsam festgestellt werden soll, ob und welcher individuelle Qualifizierungsbedarf besteht, insbesondere mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung. Bei Qualifizierungsbedarf werde eine geeignete und angemessene Qualifizierungsmaßnahme vereinbart, soweit diese im Rahmen bestehender Weiterbildungsbudgets abgedeckt ist. Für Abweichungen von der regelmäßigen Arbeitszeit gelte künftig ein erweiterter Ausgleichzeitraum von zwölf anstatt bislang sechs Monaten. Damit erhalten Unternehmen und Beschäftigte mehr Flexibilität bei zunehmend mobilen und agilen Arbeitsformen.

Die Tarifverhandlungen wurden auf Arbeitgeberseite vom Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken (VÖB) geführt, auf Gewerkschaftsseite von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und DHV – Die Berufsgewerkschaft. Dem AGV Banken gehören rund 110 Institute an, darunter Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen. Vorsitzender des AGV Banken ist Karl von Rohr, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank. Die VÖB vertritt 45 Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), unter anderem Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Vorsitzender der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist Gunar Feth, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Saar LB.

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