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Tarifvertrag Zweimal Gehaltserhöhung im Versicherungs-Innendienst

Büroangestellte vorm Laptop: Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter haben sich auf einen neuen Tarifvertrag im Versicherungs-Innendienst geeinigt.
Büroangestellte vorm Laptop: Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter haben sich auf einen neuen Tarifvertrag im Versicherungs-Innendienst geeinigt. | Foto: Pexels

Der Arbeitgeberverband der Versicherungs-Unternehmen in Deutschland (AGV) und die Gewerkschaften Verdi, DHV und DBV haben sich auf einen Tarifvertrag für Mitarbeiter im Versicherungs-Innendienst geeinigt. Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Tarifvertrags:

  • Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) steigen ab dem 1. April 2020 um 2,8 Prozent und ab 1. Juni 2021 um weitere 2 Prozent.
  • Alle Angestellten – außer den Auszubildenden – erhalten mit dem Dezember-Gehalt 2019 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 225 Euro. Teilzeitbeschäftigte und Angestellte in Altersteilzeit erhalten die Einmalzahlung anteilig.
  • Auch die Ausbildungsvergütungen steigen:
    • im ersten Ausbildungsjahr ab dem 1. April 2020 um 7 Prozent beziehungsweise um 68 Euro von aktuell 972 Euro auf 1.040 Euro. Ab dem 1. Juni 2021 steigen sie um weitere 30 Euro (2,9 Prozent) auf 1.070 Euro;
    • im zweiten Ausbildungsjahr ab dem 1. April 2020 von aktuell 1.047 Euro um 68 Euro (6,5 Prozent) auf 1.115 Euro und um weitere 30 Euro (2,7 Prozent) auf 1.145 Euro ab dem 1. Juni 2021;
    • im dritten Ausbildungsjahr ab dem 1. April 2020 um 69 Euro (6,1 Prozent) von aktuell 1.131 Euro auf 1.200 Euro und um weitere 30 Euro (2,5 Prozent) auf 1.230 Euro ab dem 1. Juni 2021.
  • Wer seine Ausbildung mit guten Leistungen abschließt, hat anschließend einen Anspruch auf ein für zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis. Dies gilt nur für die Laufzeit des neuen Tarifvertrages, also bis 31. Januar 2022. Das ausbildende Unternehmen kann jedoch aus wichtigen betriebs- oder personenbedingten Gründen von der Übernahme absehen.
  • Die Schichtzulage wird mit Wirkung vom 1. April 2020 beim Zweischichtbetrieb von aktuell 185 Euro auf 200 Euro und beim Dreischichtbetrieb von aktuell 368 Euro auf 380 Euro erhöht.
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung von 18 auf 48 Monate.

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