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Aktualisiert am 29.01.2020 - 09:52 Uhrin NewsLesedauer: 9 Minuten

Taxonomie, Transparenz & Co. EU beschließt 10 Maßnahmenpakete zur Nachhaltigkeit

Die Europäische Union kommt mit dem Projekt Nachhaltige Finanzbranchen (Sustainable Finance) schneller voran als gedacht. Zum Jahresende hat sie einige Meilensteine beschlossen. Das Gesamtprojekt besteht aus 10 Maßnahmenpaketen:

- Taxonomie zur Definition nachhaltiger Anlagen

- Kennzeichnung umweltfreundlicher Finanzprodukte, wie zum Beispiel von green bonds

- Verpflichtung der Anlageberatung und Vermögensverwaltung zur Berücksichtigung nachhaltiger Finanzprodukte

- Definition von Nachhaltigkeits-Benchmarks

- Verpflichtungen für Asset Manager und institutionelle Anleger

- Informationspflichten für die Real- und Finanzindustrie

- Förderung nachhaltiger Unternehmensführung.

Vor Weihnachten haben sich die europäischen Institutionen auf den wichtigsten Baustein, die sogenannte Taxonomie, geeinigt.

Auch die Verordnung zur Definition nachhaltigkeitsbezogener Informationspflichten wurde verabschiedet und ist bereits im Amtsblatt veröffentlicht.

  1. Taxonomie

Durch die sogenannte Taxonomie soll festgelegt werden, welche wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig/ökologisch eingestuft werden darf. Dazu werden 6 Umweltziele definiert:

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- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling

- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

- Schutz gesunder Ökosysteme.

Nachhaltig ist eine Investition, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines o-der mehrerer der genannten Umweltziele leistet. Dabei darf sie zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines der anderen Umweltziele führen.

Die Schwierigkeit liegt im Detail. Die allgemeinen Vorgaben müssen mit harten Inhalten gefüllt werden. Eine der Hauptdiskussionen ging um die Behandlung der Atomkraft. Nicht nur Frankreich, sondern zum Beispiel auch Tschechien, die jeweils über die Hälfte ihrer Energieversorgung über Atomenergie sicherstellen, wehrten sich gegen die Festlegung des Europäischen Parlaments, das einen Ausschluss der Atomenergie forderte und dabei von Deutschland unterstützt wurde. Das Europäische Parlament forderte auch den Ausschluss von Stromerzeugungstätigkeiten, die feste fossile Brennstoffe verwenden, wie zum Beispiel Kohle. Vor allem Polen wehrte sich gegen die Benachteiligung der Kohleverstromung.

Die finnische Ratspräsidentschaft stellte einen Kompromiss her, insgesamt soll nun die Taxonomie energieneutral formuliert werden, es soll kein „Blacklisting“ von bestimmten Technologien oder Sektoren geben.

Das funktioniert durch einen Kunstgriff, es sollen Technologien definiert werden, die als Übergangstechnologien eingestuft werden oder als Technologien, die eine Umwandlung erst ermöglichen. Der politische Streit wird daher verschoben, es kommt dann zum Schwur, wenn Behörden und Gerichte definieren müssen, ob diese Technologien bestimmte Umweltziele wesentlich beeinträchtigen. Es könnte leicht sein, dass man sich um die politische Entscheidung drückt und es dann zu Überraschungen kommt, wie bei den Stickstoffgrenzwerten, und letztlich Gerichte Entscheidungen zu übernehmen haben, die auf europäischer Ebene nicht getroffen werden konnten.

Quantitative und qualitative Schwellenwerte sollen durch delegierte Rechtsakte festgelegt werden. Dazu wollten sich die Mitgliedstaaten erhebliche Mitwirkungsrechte sichern. Dem sind aber das Europäische Parlament und die Kommission entgegengetreten, gesonderte Mitwirkungsrechte für die Mitgliedstaaten wird es nicht geben. Dafür erhalten die Mitgliedstaaten bei der Besetzung der Expertengruppen stärkere Mitwirkungsrechte.

Größere Diskussionen gab es um die Frage, welche Gremien für die Definition der Details herangezogen werden. Das Europäische Parlament hatte eine Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA vor-gesehen. Diese sollen nun aber nur Vorschlagsrechte erhalten, die Details muss dann die Kommission verabschieden.

Entscheidend bleibt da-her die Besetzung der Expertengruppen wie zum Beispiel der Technical Expert Group zu Sustainable Finance, die im Juni 2019 einen ersten Entwurf mit Schwellenwerten für verschiedene Wirtschaftssektoren vorgelegt hatte. Diese Schwellenwerte waren erstaunlich streng, zum Beispiel soll die Herstellung von Kraftfahrzeugen nur als um-weltfreundlich gelten, wenn maximal 50g Gramm CO2 pro Kilometer durch die Fahrzeuge ausgestoßen wird, das ist ungefähr ein Drittel des gegenwärtigen Ausstoßes eines durchschnittlichen Kleinwagens. Ab 2026 soll dieser Wert auf 0 Gramm absinken, ab diesem Zeitpunkt wären Verbrennungsmotoren nicht mehr erfasst und deren Herstellung dürfte sich nicht ökologisch nennen.

Letztlich waren es Frankreich, die Slowakei, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Großbritannien, die den Vorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft wegen zu strikten Kriterien für klimaneutrale Technologien ablehnten. Die finnische Ratspräsidentschaft hat durch die Berücksichtigung von „Übergangs- und Ermöglichungstechnologien“ einen Kompromiss gefunden, der im schriftlichen Umlaufverfahren fixiert werden soll. Damit ist eine grundsätzliche politische Einigung zur Taxonomie erfolgt. 

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