Teure Rechnungen Wenn die PKV nicht zahlt: So können sich Versicherte wehren
Regelmäßig weigern sich private Krankenversicherer, Rechnungen zu erstatten. Die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig gewesen oder die Arztgebühren wären zu hoch, begründen die Gesellschaften. Müssen Privatversicherte in diesen Fällen auf ihren Kosten sitzenbleiben?
Rechnung prüfen
Nein, meint sagt Ulrike Steckkönig, Versicherungsexpertin der Stiftung Warentest in Berlin. „Wer sich wehrt, bekommt oft wenigstens einen Teil seines Geldes wieder“, erklärt die Verbraucherschützerin im Gespräch mit Impulse.de. Sie empfiehlt Privatversicherten, eine Rechnung zuerst selbst zu prüfen, bevor sie zahlen. Bei Unstimmigkeiten könnten sie auf eine kostenlose Beratung der Ärzte- und Zahnärztekammern zurückgreifen.
Kostenvoranschlag einholen
Hallo, Herr Kaiser!
Eine weitere Möglichkeit bei kostspieligen Therapien oder planbaren Operationen ist, sich vorab einen Kostenvoranschlag zu holen. Hat die Krankenkasse diesen genehmigt, ist sie an ihre Zusage gebunden.
Schlichtung
Kommt es nun zum Streit mit dem Versicherer, können sich Versicherte auch an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Dieser prüft, ob der Versicherer für eine Behandlung aufkommen muss. „Das Angebot ist kostenfrei“, sagt Nikolai Sauer, Leiter der Schlichtungsstelle des PKV-Ombudsmanns in Berlin. Für eine Erstberatung reiche ein Telefonat, die eigentliche Beschwerde muss der Kunde allerdings schriftlich einreichen. Die Schlichtungsstelle übernimmt aber keine Fälle, in denen bereits ein Gerichtsverfahren läuft.