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HDI: ISP hält Fondspolicen in der Spur

Martin Stenger
Martin Stenger

Jeder zweite Vermittler sieht mit der SRRI-Risikoeinstufung höhere Haftungsrisiken auf sich zukommen. Das zeigt eine aktuelle Online-Umfrage von DAS INVESTMENT, an der sich bereits mehr als 100 Leser beteiligt haben (Stand 25. 09. 2013). Die Befragung ergab außerdem: Rund 40 Prozent rechnen damit, wegen SRRI künftig häufiger Nachberatungen durchführen zu müssen und 10 Prozent fürchten mehr Verwaltungsaufwand. Dass SRRI sich überhaupt nicht auf die Vermittlungstätigkeit auswirken wird, glaubt keiner der Teilnehmer.

  • Hintergrund
    Der SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) ist eine Risikokennzahl. Sie basiert auf einer Volatilitäts-Berechnungsformel, die für alle Kapitalanlagegesellschaften verbindlich ist. Die Volatilitäts-Berechnungsformel berücksichtigt normalerweise die durchschnittliche Volatilität der vergangenen fünf Jahre und mündet in einer von sieben Kennzahlen (SRRI 1 – SRRI 7). Schon heute müssen Vermittler, die ihrem Kunden ein Kapitalanlageprodukt empfehlen, den SRRI benennen. Das gilt auch für die Kapitalanlage in Fondspolicen. Zurzeit wird in der Politik diskutiert, diese Pflicht zu erweitern: Demnach müssten Vermittler ihre Kunden künftig immer dann informieren, wenn sich der SRRI eines vermittelten Produkts während der Laufzeit ändert.

Entsprechend hoch ist das Interesse an Value-at-Risk-basierten Anlageprodukten („VaR“). HDI hat seine VaR-basierten Investment-Stabilitäts-Pakete zudem so ausgerichtet, dass sowohl der VaR als auch die SRRI-Risikoeinstufung über die gesamte Laufzeit konstant bleiben. Für den Vermittler heißt das: Wenn sich der SRRI-Wert nicht ändert, entsteht kein Beratungsanlass – und somit auch kein Haftungsrisiko.

Die Lösung für das „Anlage-Dilemma“

Vor allem aber dienen VaR-basierte Produkte den Interessen der Kunden, wie im letzten Fachbeitrag ebenfalls skizziert. Sie befreien ihn aus seinem „Anlage-Dilemma“:

- Im ersten Schritt erfragt der Vermittler die individuelle Risikobereitschaft bzw. das Sicherheitsbedürfnis des Kunden – zum Beispiel mit Hilfe des „VaR-Navigators“. - Im zweiten Schritt wählt er ein Anlageprodukt aus, dessen VaR der Risikotragfähigkeit beziehungsweise dem Sicherheitsbedürfnis des Kunden entspricht.
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