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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Thomas-Cook-Insolvenz Zurich beharrt auf Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro

„Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt“, heißt es in einem aktuellen Update zur Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook auf der Website der Zurich Gruppe Deutschland. „Der Versicherer haftet bis zu einem maximalen Betrag von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr.“ Bezahlt würden damit Kosten für den Rücktransport gestrandeter Touristen oder Entschädigungen für Urlauber, die ihre Reise nicht antreten konnten oder abbrechen mussten.

Aktueller Anlass für diesen Hinweis ist, dass die Thomas Cook Touristik in der vorigen Woche angekündigt hatte, „nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorzubereiten“. Diese Entscheidung von Thomas Cook habe „jedoch keinen Einfluss auf unsere Planungen, dass wir bis spätestens Anfang Dezember begonnen haben wollen, die berechtigten Ansprüche der Thomas Cook Kunden entsprechend der Schadenquote zu regulieren“, heißt es weiter. 

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Bislang aber steht noch nicht fest, zu welchem Anteil die berechtigten Ansprüche der rund 140.000 von den Rückholaktionen betroffenen Fluggäste ersetzt werden können. Derzeit bearbeiten rund 100 Mitarbeiter die Schadenmeldungen der Pauschalurlauber und prüfen ihre Belege. Bis Anfang November sind rund 150.000 Meldungen mit einem Schadenvolumen von 250 Millionen Euro eingegangen.

„Wir gehen davon aus, dass es sich dabei bereits um deutlich mehr als die Hälfte der geschädigten Pauschalreisenden handelt“, heißt es hierzu vom Versicherer Zurich. „Dennoch sind es noch zu wenige Schadenmeldungen, um eine Gesamtschadenhöhe und damit die Erstattungsquote zuverlässig errechnen zu können.“ Auch die Gesamthöhe der Kosten für das Rückholen der Passagiere stehe noch nicht fest.

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