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Tipp vom Rechtsanwalt Bafin zieht Bußgeldschraube an Rat an 34f-Vermittler

Von in Tipps & RatgeberLesedauer: 5 Minuten
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhebt in jüngster Zeit vermehrt Bußgelder, warnt Rechtsanwalt Stephan Schulz.
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhebt in jüngster Zeit vermehrt Bußgelder, warnt Rechtsanwalt Stephan Schulz. | Foto: Bafin/Kai Hartmann
Stephan Schulz
Foto: BKL Fischer Kühne + Partner

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verschärft ihre Gangart: In 2019 betrug die Höhe der Geldbußen im Wertpapierbereich rund 9,5 Millionen Euro. Damit stiegen die Bußgeldeinnahmen innerhalb nur eines Jahres um satte 22 Prozent (2018: 7,8 Millionen Euro). Hintergrund für diese Entwicklung ist die seit Jahren steigende Zahl von nationalen und europäischen Vorschriften. Hinzu kommt, dass der Bußgeldrahmen EU-weit deutlich erhöht wurde. Die Bafin kann nun auch den Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe heranziehen, wenn sie eine Geldbuße festsetzt. Gleichzeitig wickelt die Bafin laufende Verfahren deutlich schneller ab. Damit setzen die Finanzaufseher Ressourcen für neue Verfahren frei.

Der härtere Kurs der Bafin sollte die gesamte Finanzbranche aufhorchen lassen. Die Gefahr von saftigen Bußgeldern wächst deutlich an, vor allem in der Wertpapieraufsicht. Die Forderungen betragen schnell mehrere zehntausend Euro und können in die Millionen gehen. Es wird zunehmend wichtiger, alle Vorgaben konsequent einzuhalten. Andernfalls drohen zeitraubende Auseinandersetzungen und existenzgefährdende Zusatzkosten.

Finanzanlagenvermittler unter neuer Aufsicht

Zukünftig rücken auch die rund 38.000 freien Finanzanlagenvermittler in den Fokus der Bafin. Bislang standen sie unter der Aufsicht der Gewerbeämter und IHKs. Sie hatten dort nur selten Geldstrafen zu fürchten, und wenn dann in geringer Höhe. Laut Planung des Gesetzgebers unterliegen Finanzanlagenvermittler voraussichtlich ab 2021 ebenfalls dem Wertpapierhandelsgesetz und damit der Bafin-Aufsicht.

Infolgedessen wird das Wertpapierhandelsgesetz um spezielle Bußgeldtatbestände für den freien Finanzvertrieb erweitert, die u.a. auf Verhaltenspflichten abzielen. Laut Gesetzentwurf sind insbesondere zu nennen: die Pflicht zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten, die Aufklärung des Anlegers über Zuwendungen und Risiken sowie die umfassende Exploration bei der Anlageberatung. Auch die fehlende Information von Kunden über Aufzeichnungen und deren ordnungsgemäße Aufbewahrung kann geahndet werden. Für Verstöße sieht der Gesetzgeber Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro bzw. bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes vor.

Der freie Finanzvertrieb sollte frühzeitig aktiv werden, um alle Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden. Versäumnisse kommen immer schneller ans Licht. Neben den Kontrollen der Bafin ist vermehrt mit Beschwerden durch verärgerte Wettbewerber und Kunden zu rechnen. Denn der Bafin eilt der Ruf voraus, dass sie Hinweise von Dritten sehr ernst nimmt und ihnen auf den Grund geht.

Die richtigen Vorkehrungen treffen

An Compliance-Maßnahmen kommt zukünftig kaum ein Finanzakteur vorbei. Unternehmen sollten frühzeitig ein systematisches Risikomanagementsystem etablieren und auf die Praxistauglichkeit testen. Am besten benennt die Firmenleitung einen Mitarbeiter, der sich federführend um alle Compliance-Fragen kümmert.

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