LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 1 Minute

Tod durch Rosendorn – auch das ist ein Unfall

Quelle: Getty Images
Quelle: Getty Images
Auch kleine Verletzungen sind Unfälle. Vor allem, wenn die Folgen so tragisch sind wie in einem aktuellen Fall am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az: 12 U 12/13). Das Gericht entschied, dass Unfallversicherungen auch bei kleinen Verletzungen zahlen müssen. Dies berichtet das Handelsblatt Online.

Im betreffenden Fall muss die Versicherung einer Witwe 15.000 Euro zahlen. Ihr Mann hatte sich beim Rosenschneiden den Finger an einem Dorn gestochen. Dabei geriet der Erreger Staphylococcus Aureus in die Wunde. Es kam zu einer Blutvergiftung, an der der Mann starb. Die Ärzte versuchten vergeblich, sein Leben durch Amputation des Fingers zu retten.

Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen. Dabei argumentierte sie, dass Infektionen durch „geringfügige Hautverletzungen“ nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Das OLG folgte bei seinem Urteil dieser Argumentation nicht. Stattdessen berief es sich auf eine Klausel, bei der es heißt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion