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Tourismus-Insolvenz Zurich zahlt deutsche Kunden von Thomas Cook aus

Der Versicherer Zurich startet mit den Erstattungen an Kunden der insolventen Thomas Cook Deutschland. Der Reiseveranstalter hatte eine Versicherungsdeckung mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres vereinbart, das in der Tourismusbranche am 1. November beginnt. Einen weiter gehenden Versicherungsschutz hatte das Unternehmen nicht abgeschlossen.

Die relativ geringe Absicherung wird nun zum Problem: Seitdem die deutsche Tochtergesellschaft Ende September den Geschäftsbetrieb eingestellt hatte, konnten tausende Kunden ihre gebuchten und angezahlten Reisen nicht mehr antreten. Rund 140.000 Pauschalreisende wurden während ihres Urlaubs von der Insolvenz ihres Reiseanbieters überrascht. Sie wurden auf Kosten des Versicherers nach Hause gebracht.

„Nach Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit von Thomas Cook Deutschland lag unser Fokus zunächst darauf, in aller Welt gestrandete Reisende bei der sicheren Rückkehr nach Deutschland zu unterstützen“, berichtet Horst Nussbaumer, zuständiges Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland. Allein das kostete die Zurich bereits 59,6 Millionen Euro, die von der gesamten Haftungssumme abzuziehen sind.

Quote von 17,5 Prozent

Den verbleibenden 50,4 Millionen Euro steht nach vorläufigen Berechnungen eine Gesamtschadenhöhe von 287,4 Millionen Euro gegenüber. Mittlerweile lägen der Zurich inzwischen „ausreichend Informationen vor, um mit hinreichender Genauigkeit eine vorläufige Berechnung der Gesamthöhe aller Ersatzansprüche vorzunehmen“. Demnach ergibt sich eine „Quote von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche“.

„Wir werden in den nächsten Tagen mit der Regulierung entsprechend der Quote beginnen“, kündigt Nussbaumer an. Nach dem Gesetz erhalten die betroffenen Kunden somit nur eine anteilige Erstattung. „Der vorliegende Schadenfall zeigt, dass die von Thomas Cook eingekaufte Haftungssumme leider bei weitem nicht ausreicht, um die Ersatzansprüche aller anspruchsberechtigten Kunden vollständig zu befriedigen.“

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Regierung hilft Kunden

Am Mittwoch hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie den Gläubigern die jeweilige Differenz zwischen ihrem Anspruch und der bald zu erwartenden Zurich-Zahlung ausgleichen will. Dies geschehe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten, wie es hierzu weiter heißt. Die Kunden müssten aktuell nicht selbst aktiv werden.

Anfang kommenden Jahres sollen weitere Informationen folgen. Ebenso hat die Bundesregierung Gespräche angestoßen, um unter anderem mit der Tourismusindustrie und der Versicherungswirtschaft über eine Reform der gesetzlichen Regelungen für Insolvenzfälle in der Reisebranche zu diskutieren. Statt des bisherigen Deckels von 110 Millionen Euro könnte ein mehrstufiges System geschaffen werden.

Versicherer fordern Reform

„Die Reiseveranstalter könnten dann je nach Umsatzhöhe ausreichenden Versicherungsschutz einkaufen“, heißt es aktuell vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Außerdem sollten Zeitpunkt und Umfang der Vorauszahlungen von Kunden Einfluss auf die notwendige Absicherungshöhe haben. Als Vorbild gelte hierbei zum Beispiel Österreich, das „eine klare Regelung geschaffen“ habe.

Des Weiteren sollte der jeweilige „Versicherer nicht gezwungen sein, im Schadenfall selbst zum ‚Ersatz-Reiseveranstalter‘ zu werden“, fordert der GDV. „Unterkünfte, Flüge und Transfers zu organisieren ist das Kerngeschäft der Tourismusbranche.“ Sie solle dafür einen entsprechenden Notfall-Mechanismus schaffen. Die Kosten dafür solle der Versicherer tragen. Denn das sei schließlich sein Kerngeschäft.

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