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Towers Watson: Ohne betriebliche Altersvorsorge geht es nicht

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Zwar kann sich auch die betriebliche Altersversorgung von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten nicht grundsätzlich abkoppeln, aber durch ihre Flexibilität ermöglicht sie Zusagen, die z. B. auch eine Teilhabe am Produktivitätsfortschritt ermöglichen.

Über betriebliche Altersversorgung kann die sozialpolitisch gewünschte Verbreiterung des Vorsorgesparens nachhaltig ausgebaut werden. Vereinbaren zum Beispiel Tarif-/Betriebsparteien, dass einmalig ein Prozentpunkt einer Lohnerhöhung für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird, so können damit schon beträchtliche Vorsorgekapitalien aufgebaut werden. Für einen 25-jährigen Mitarbeiter würde allein dies bereits ausreichen, um bei Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 65 Prozent seiner Jahresbezüge zu erhalten

Gesetzliche/regulatorische Hemmnisse für die Verbreitung der bAV sollten abgebaut werden.

Allerdings wird es Unternehmen und Mitarbeitern durch einige Gesetze und Vorschriften erschwert, an einem nachhaltigen Vorsorgesparen zu arbeiten:

Tradierte Regeln verhindern die Durchlässigkeit der Systeme und erschweren für Unternehmen die Finanzierung, Verwaltung und damit auch Nachhaltigkeit betrieblicher Altersversorgung.

Das Aufsichtsrecht muss auf die betriebliche Altersversorgung zugeschnitten sein und darf nicht der wesensfremden Aufsicht für Versicherungs- und Bankprodukte entlehnt werden.

Betriebliche Altersversorgung muss sinnhaft in das System sozialer Sicherung integriert werden. Diejenigen, die verantwortungsbewusst vorsorgen, sollten besser dastehen als jene, die nicht vorsorgen.

Als Gegengewicht zur gesetzlichen Rente und zum privaten Sparen ist die bAV unverzichtbar.

Diese Erschwernisse ließen sich dem Grunde nach einfach beseitigen. Sie wären für den Finanzminister auch aufkommensneutral machbar. Nur wollen muss man es. Wenn Tarif-/Betriebsparteien tatsächlich auf breiter Front zu Gunsten ihrer Belegschaften auf den oben erwähnten Prozentpunkt Lohnerhöhung verzichten würden, dann wären allerdings Steuerausfälle in entsprechender Höhe zu erwarten.

Wer jedoch eine ausreichende Alterssicherung für die breite Mehrheit erreichen will, muss entweder die dafür notwendigen finanziellen Mittel einplanen oder dieses Ziel von seiner politischen Agenda streichen. Die bewährte Faustregel „Nicht alle Eier in einen Korb packen“ gilt nicht nur für die Diversifikation eines Anlageportfolios, sondern auch für die Altersvorsorge.

Eine Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Altersvorsorge bietet nicht zu unterschätzende Vorteile:

Umlagefinanzierte Renten sind ein wesentliches Element der Grundsicherung. Ihre Anknüpfung an Lohneinkommen schafft in einem begrenzten Umfang Versorgungsicherheit.

Als „zweites Standbein“ hilft der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Sparbeiträge sowie Zins und Zinseszins, den Lebensstandard zu sichern sowie Kürzungen der umlagefinanzierten Rente abzufedern. Die betriebliche Altersversorgung muss hierbei eine zentrale Rolle spielen.

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