Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat dem Neobroker Trade Republic eine Lizenz nach der europäischen Mica-Verordnung erteilt. Mit dieser Genehmigung darf das Unternehmen künftig erweiterte Dienstleistungen im Bereich der Kryptowährungen anbieten.
Die Mica-Lizenz (Markets in Crypto Assets) befähigt Trade Republic, neben dem Handel mit Kryptowährungen auch die Verwahrung von Krypto-Assets und Transferdienstleistungen legal durchzuführen. Bislang arbeitet der Broker für die Verwahrung mit dem Dienstleister Bitgo Europe zusammen, während der Handel über eine Kooperation mit der britischen Krypto-Börse B2C2 abgewickelt wird.
Die Zulassung ermöglicht perspektivisch auch die Einführung neuer Funktionen wie das direkte Tauschen verschiedener Kryptowährungen und den Transfer auf externe Wallets. Derzeit können Kunden ihre bei Trade Republic gehaltenen Kryptowerte nicht auf private Wallets übertragen.
Europäische Harmonisierung
Die Mica-Verordnung, die 2023 in Kraft trat, zielt auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowährungen in der Europäischen Union ab. Ein Vorteil der Lizenz ist das sogenannte „Passporting“, das es Trade Republic erlaubt, seine Dienste ohne zusätzliche nationale Genehmigungen in allen EU-Mitgliedstaaten anzubieten.
Neben Trade Republic haben andere Anbieter wie Bitpanda, Coinbase und Kraken bereits eine entsprechende Genehmigung erhalten.
Auswirkungen für Kunden
Für die Kunden von Trade Republic ändert sich zunächst nichts. Das Unternehmen bietet seit 2021 Kryptowährungen an und hat das Angebot inzwischen auf etwa 50 digitale Assets erweitert, darunter Bitcoin und Ethereum. Zu konkreten Plänen für die Erweiterung des Krypto-Angebots hat sich das Fintech bislang nicht geäußert.
Trade Republic verfügt nach eigenen Angaben über mehr als acht Millionen Kunden in 17 europäischen Märkten und verwaltet ein Vermögen von über 100 Milliarden Euro. Für die Verwahrung von Kryptowährungen berechnet das Unternehmen aktuell keine direkten Gebühren, allerdings fallen bei Transaktionen neben der Fremdkostenpauschale von einem Euro auch Spreads von bis zu 2 Prozent an.
Bestehende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen können je nach Land von einer Übergangsfrist bis Juli 2026 profitieren, um die Anforderungen der Mica-Verordnung zu erfüllen.

