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Verbraucherzentrale klagt: „Trade Republic täuscht mit der Werbung“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen den Neobroker Trade Republic vor. Am 7. Februar 2025 reichten die Verbraucherschützer Klage beim Landgericht Berlin II ein. Der Vorwurf: Trade Republic werbe irreführend für seine Zinskonditionen und die Einlagensicherung der Kundengelder.
Konkret kritisieren die Verbraucherschützer zwei Aspekte: Zum einen werbe Trade Republic mit „unbegrenzten“ Zinsen in Höhe von 3 Prozent auf Girokonten, ohne ausreichend auf die Veränderlichkeit des Zinssatzes hinzuweisen. Gestartet war Trade Republic mit 4 Prozent, nach der jüngsten EZB-Zinssenkung wurde der Satz bereits auf 2,75 Prozent reduziert.
Geldmarktfonds statt Einlagensicherung
Zum anderen bemängelt die Verbraucherzentrale die Kommunikation zur Sicherheit der Einlagen. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Während das bei Partnerbanken liegende Geld durch die jeweilige nationale Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt sei, gelte dies nicht für Anlagen in Geldmarktfonds.
Der Neobroker weist die Vorwürfe zurück. Die Verteilung der Kundeneinlagen auf Partnerbanken und Geldmarktfonds sei bereits seit Mai 2024 gängige Praxis. Kunden könnten in der App jederzeit transparent einsehen, wie ihr Barguthaben verteilt ist.
Verteilung bleibt unklar
Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer: Kunden wüssten bei Vertragsabschluss nicht, welcher Teil ihres Guthabens in Geldmarktfonds investiert wird. Zudem behalte sich Trade Republic per Klausel vor, diese Aufteilung jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern.
Der Fall zeigt exemplarisch die Gratwanderung zwischen attraktiven Zinsangeboten und transparenter Kundeninformation. Trade Republic, das vor sechs Jahren gegründet wurde, verwaltet nach eigenen Angaben ein Vermögen von über 100 Milliarden Euro für acht Millionen Kunden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.