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in Studien & UmfragenLesedauer: 3 Minuten

Trotz BRSG Arbeitnehmer kümmern sich nicht um bAV und BU

Das Anfang 2018 in Kraft getretene "Betriebsrentenstärkungsgesetz" (BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich. Das zeigt der „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ des Marktforschungsinstituts Nordlight Research, bei dem rund 1.000 Erwerbstätige zu ihren Einstellungen und ihrem Verhalten in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) befragt wurden.

71 Prozent kennen BRSG nicht

Fast drei Viertel (71 Prozent) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, so das Studienergebnis. Die Mehrheit der Arbeitnehmer klagt zudem über das mangelnde Engagement und die Angebote ihrer Arbeitgeber zur bAV.

Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. Viele Arbeitgeber - insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen - verhalten sich in puncto bAV weiterhin passiv und motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss.

Impuls von Seiten des Chefs erwartet

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Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend. Doch das liegt nicht nur an den Arbeitgebern. Auch die Beschäftigten selbst kümmern sich wenig um ihre Altersvorsorge über die Firma. Das BRSG ist vielen kein Begriff: Lediglich 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wissen zumindest einigermaßen, was das Gesetz überhaupt anstrebt.

Als Haupthürden für den Abschluss einer bAV nennen Arbeitnehmer die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber, die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität dieses Vorsorgemodells.

Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74 Prozent) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.

Entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss, so ein weiteres Studienergebnis. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss). 

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