Trotz Kritik: AfW bietet Mitgliedern AVAD-Auskünfte an
Liegt die Einwilligung des potenziellen Geschäftspartners vor, kann das AfW-Mitglied sie zusammen mit dem Anfrage-Formular an den AfW senden und erhält sodann zeitnah die Auskunft über diese Person.
„Ziel der Kooperation des AfW mit dem AVAD ist es, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig sind“, erklärt AfW. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen, die sich bei anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und diese und die Vermittlerschaft insgesamt in Misskredit bringen können.
An der Kritik des AfW gegen die einzelnen Verfahrensweisen beim AVAD-Auskunftsverfahren ändere die Mitgliedschaft jedoch nichts. „Der AfW wird auch weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen schon vor deren Verbreitung wehren zu können“, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführende Vorstand des Finanzdienstleister-Verbands.
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