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Trotz Prokon und Windwärts Windkraft als Anlageklasse – warum eigentlich nicht?

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Da eine Investition in den Betrieb von Windkraftanlagen eine langfristige Kapitalbindung mit sich bringt kennzeichnen die Anlageklasse eine hohe Sicherheit und IRR-Renditen von 5 bis 6,5 Prozent in Märkten wie Deutschland oder Frankreich auch in der aktuellen Niedrigzinsphase. Beziehen Anleger die Bauphase mit ein und verzichten in den ersten beiden Jahren damit bewusst auf eine Ausschüttung, dann ist sogar eine IRR-Rendite von 6 bis zu 7,5 Prozent möglich.

Windkraftindustrie geht es richtig gut

Wie gut es der Windkraftindustrie aktuell geht, dass zeigt ein Blick auf die Aktienkurse. So konnte der weltweit größte Turbinenhersteller Vestas aus Dänemark den Wert seines Unternehmens seit Mitte 2012 um das fünffache steigern. Auch Wettbewerber Nordex aus Deutschland legt im Kurs zu. Der Wert der Aktie verdreifachte sich seit Ende 2012.

Ein kurzfristiger Trend? Experten sagen nein. Das Handelsblatt vermeldet dazu am 4. Februar 2014: „Nordex strotzt vor Zuversicht - Angesichts florierender Auslandsgeschäfte ist der Windturbinenbauer Nordex zuversichtlich. 2013 verbuchte das Unternehmen wieder einen Überschuss.“ Der Grund: Die Auftragsbücher der Turbinenhersteller sind voll. Während PV-Anlagen mit Tarifen zwischen 9 und 14 Cent kaum noch rentabel betrieben werden können und Solar-Unternehmen deshalb reihenweise in die Insolvenz schlittern, reichen für die deutlich effektivere Windkraftanlagen Tarife von teilweise nur wenig mehr als 8 Cent an einem windreichen Standort für den lukrativen Betrieb aus – und liegen damit schon heute ganz nah am tatsächlichen, durchschnittlichen Stromgestehungspreis. Bereits im Jahr 2017, so prognostiziert es das Fraunhofer Institut, soll der Strom aus einer Windkraftanlage an Land dann günstiger produziert werden können als durch ein herkömmliches Kraftwerk. Denn der Betrieb von Gas- oder Kohlekraftwerken wird durch die immer aufwändigere Beschaffung der Brennmaterialen stetig teurer.

Nicht auf die Verpackung, auf den Inhalt kommt es an

Wollen Investoren die oben beschriebenen Vorteile aus dem Betrieb einer Windkraftanlage direkt nutzen, dann gilt es darauf zu achten, ob das gesamte Kapital auch in konkrete Windparks investiert wird und die Rendite auch allein durch den Betrieb dieser Anlagen erwirtschaftet werden soll. Ob dies der Fall ist lässt sich nicht an der rechtliche Konstruktion der Kapitalanlage als Anleihe oder Aktie, Genussschein oder Genussrecht oder als geschlossene Beteiligungen erkennen. Vielmehr sollten folgende Punkte untersucht und zwingend mit „Ja“ beantwortet werden:

• Wird das Kapital des Anlegers einer Gesellschaft zur Verfügung gestellt, die ausschließlich in konkrete Windkraftanlagen investiert, die gekauft, gegebenenfalls zunächst gebaut und anschließend betrieben werden?
• Generiert die Gesellschaft ihre Einnahmen ausschließlich aus dem Verkauf des produzierten Stroms und am Ende der geplanten Laufzeit durch den Verkauf der Anlagen?
• Werden die Renditen ausschließlich aus diesen erwirtschafteten Überschüssen bezahlt?
• Liegt entsprechende Businessplan vor, der diese Ziele eindeutig belegt?
• Erfolgt die Einwerbung des Kapitals bei Anlegern nur temporär und nicht über einen unlimitierten Zeitraum hinweg?
• Von Vorteil: Stehen die Anlagen, die gekauft, gegebenenfalls gebaut und betrieben werden sollen, schon im Vorfeld fest?