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UBS: Personalbewertung ungenügend

Die Negativschlagzeilen über den Umgang der UBS mit ihren Angestellten reißen nicht ab. Nach der Erlassung eines Dresscode, der den Bankerinnen sogar die Farbe ihrer Unterwäsche vorschreibt, hat die Bank nun ein Bewertungssystem eingeführt, bei dem mindestens 5 Prozent der Mitarbeiter als ungenügend eingestuft werden müssen. Laut Medienberichten soll es dabei häufig zur Diskriminierung Älterer, schwangerer Frauen sowie von Mitarbeitern, die noch nicht sehr lange für die UBS arbeiten, gekommen sein.

Wie die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Online-Ausgabe berichtet, soll ein langjähriger UBS-Mitarbeiter herausgefunden haben, dass besonders viele Angestellte, die vor der Pensionierung stehen sowie schwangere Frauen die Note „ungenügend“ oder „verbesserungsbedürftig“ bekamen. Eine Führungskraft der Bank konnte nach Angaben von NZZ Online die gleiche Beobachtung machen.

Auch Denise Chervet, Zentralsekretärin des Schweizerischen Bankpersonalverbands (SBPV), erklärte auf der SBPV-Homepage, dass die Leistungen von älteren und kranken Mitarbeitern, Frauen im Mutterschaftsurlaub, Teilzeitangestellten sowie Leuten, die noch nicht lange bei der UBS arbeiten, überdurchschnittlich oft als ungenügend eingestuft worden seien.

„Wir verfolgen dieses Thema genau und werden unter anderem prüfen, inwiefern die Klassifizierung rechtswidrig ist“, erklärt Chervet und fordert die UBS-Mitarbeiter dazu auf, ihr ihre Erfahrungen mit dem neuen Bewertungssystem anonym per E-Mail mitzuteilen.

15 bis 25 Prozent der Mitarbeiter müssen „verbesserungsbedürftig“, 5 bis 10 Prozent „ungenügend“ arbeiten

Bei „Forced Ranking“ handelt es sich um ein Personalbewertungssystem, das der Diskriminierung einzelner Mitarbeiter-Gruppen Tür und Tor öffnet. Denn das aus den USA stammende System zur Identifizierung sogenannter „Schlechtleister“ geht von einer Normalverteilung der Leistungen in einem Unternehmen aus. Daher soll die Note 1 für eine „hervorragende Leistung“ an 5 bis 10 Prozent der Angestellten vergeben werden. Die Note 2 für eine „außergewöhnliche Leistung“ geht an 15 bis 25 Prozent der Mitarbeiter. 35 bis 45 Prozent erhalten die Note 3 für eine „gute Leistung“. 15 bis 25 Prozent müssen mit der Note 4 als „verbesserungsbedürftig“ eingestuft, 5 bis 10 Prozent als „ungenügend“ bewertet werden.

Eine Normalverteilung der objektiven Leistungserfüllung sei jedoch unwahrscheinlich, erklärte Thomas Geiser, Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen. Schließlich sollte man annehmen, dass die UBS ihre Mitarbeiter so aussucht, dass sie ihren Aufgaben gewachsen sind. Daher kann es nur eine vergleichende Leistungsbeurteilung geben. „Wenn Vorgesetzte aber ihre Untergebenen miteinander vergleichen, laufen sie Gefahr, diskriminierende Maßstäbe anzuwenden.“

Die UBS hingegen führt die Probleme mit den Beurteilungen nicht auf das System, sondern auf die schlechte Umsetzung der neuen Richtlinien zurück. Es habe „Unsicherheiten bei der Umsetzung“ gegeben, erklärte UBS-Sprecher Andreas Kern gegenüber NZZ Online. „Falls es Fälle gibt, in denen Merkmale wie Alter, Krankheit oder Babypause ausschlaggebend für ein tiefes Rating waren, dann ist es zu klaren Fehlern in der Umsetzung gekommen.“

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