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Über Geld spricht man immer noch nicht

Entgelttransparenzgesetz bleibt ohne Wirkung

Andreas Peichl, Julia Schricker | 28.03.2019
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Andreas Peichl und Julia Schricker (v.l.): Die beiden Forscher am Ifo-Institut analysieren das Entgelttransparenzgesetz.

Andreas Peichl und Julia Schricker (v.l.): Die beiden Forscher am Ifo-Institut analysieren das Entgelttransparenzgesetz. Foto: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.

Das Entgelttransparenzgesetz soll Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern senken und Durchblick in Lohngefüge schaffen. Klappt das? Andreas Peichl und Julia Schricker vom Ifo-Institut in München haben da so ihre Zweifel.

Seit rund einem Jahr gilt das Entgelttransparenzgesetz, das Mitarbeitern in Firmen mit mehr als 200 Angestellten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht einräumt, Auskünfte über das Gehalt eines Kollegen oder einer Kollegin vom Arbeitgeber zu erfragen. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, die anhaltenden Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.

Doch ein erstes Zwisc...

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Seit rund einem Jahr gilt das Entgelttransparenzgesetz, das Mitarbeitern in Firmen mit mehr als 200 Angestellten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht einräumt, Auskünfte über das Gehalt eines Kollegen oder einer Kollegin vom Arbeitgeber zu erfragen. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, die anhaltenden Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.

Doch ein erstes Zwischenfazit des Entgelttransparenzgesetzes fällt enttäuschend aus: Es hat kaum eine Wirkung erzielt, denn nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bislang Gebrauch von ihrem neuen Recht auf Information gemacht. Wieso ist das so? Und wie gehen andere Länder mit dem sogenannten Gender Pay Gap um? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Politik?

Die Wirkung blieb bislang aus 

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. „Es soll Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.“ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2017)

Gegen Ende der sechsmonatigen Vorbereitungsphase vor dem Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs im Januar 2018 befragte das Ifo-Institut im Rahmen der Randstad-Ifo-Personalleiterbefragung knapp 1.000 Personalleiter deutscher Unternehmen zu ihren Erwartungen an das Entgelttransparenzgesetz. Ein Jahr später im November 2018 fragten wir erneut, diesmal nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz.

Bei der ersten Befragung zeigte sich, dass die Personalleiter dem Gesetz im Vorfeld mehrheitlich kritisch gegenüberstanden (vgl. Schricker 2018). Nur jeder achte Manager glaubte damals, dass das Entgelttransparenzgesetz ein wirkungsvolles Instrument sei, um geschlechtsspezifische Lohnungleichheiten zu reduzieren. Zwar gab es auch positive Stimmen, die sich mehr Transparenz und eine gerechtere Bezahlung von Frauen erhofften, der überwiegende Teil erwartete aber vor allem negative Effekte, allen voran einen überbordenden bürokratischen Aufwand sowie Unruhe unter den Mitarbeitern.

ARTIKEL-INHALT
  • Seite 1 − Die Wirkung blieb bislang aus
  • Seite 2 − 10 Prozent machten Gebrauch
  • Seite 3 − Erklärung für Wirkungslosigkeit
  • Seite 4 − Definition von Gleichwertigkeit

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  1. Themen:
  2. Märkte
  3. Berufsbild Berater
  4. Vergütung
  5. Deutschland
  6. Denker der Wirtschaft

Über die Autoren

Andreas Peichl | Ifo-Institut
Andreas Peichl leitet das Ifo-Zentrum für Makroökonomik und Befragungen. Zudem hat er eine Professur für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Makroökonomie und Finanzwissenschaft, an der Ludwig-Maximilians Universität München inne.
[Alle Beiträge von Andreas Peichl]
Julia Schricker | Ifo-Institut
Julia Schricker ist Fachreferentin beim Ifo-Institut in München. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Branchenanalysen über Landwirtschaft.

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