LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Übereinkunft Ergo und Verdi einigen sich beim Strategieprogramm

Die Ergo in Düsseldorf: Der Versicherungskonzern hat sich mit Verdi auf wichtige Eckpunkte zum Strategieprogramm geeinigt. © Ergo
Die Ergo in Düsseldorf: Der Versicherungskonzern hat sich mit Verdi auf wichtige Eckpunkte zum Strategieprogramm geeinigt. © Ergo | Foto: Ergo

Die Ergo und die Verdi-Tarifkommission haben sich auf einen sozialen Ordnungsrahmen für die Begleitung des Ergo Strategieprogramms (ESP) verständigt. Inhalt sind ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, eine Standortgarantie, Schutz bei möglichen Outsourcing-Maßnahmen sowie eine Verpflichtung zur Verhandlung eines Tarifvertrags für die Beschäftigten der Ergo Direkt.

Kostenziele müssen erreicht werden

Der Kündigungs- und Standortschutz gilt dabei unter dem Vorbehalt, dass das Ergebnis und die wesentlichen Kostenziele des Strategieprogramms erreicht werden. Den bereits bestehenden Standortschutz für die Standorte Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, Mannheim und München hat die Ergo verlängert und erweitert. Der Schutz gilt nun bis Ende 2021 und erstreckt sich erstmalig auch auf die Standorte der Itergo, den Standort Nürnberg und bezieht auch den Makler- und Kooperationsvertrieb mit ein.

Der Versicherungskonzern hat ebenfalls zugesichert, die Zahl der Regionaldirektionen der Ergo Ausschließlichkeit bis Ende 2021 nicht zu reduzieren – wenn die Neugeschäftsziele der Ergo Deutschland erreicht werden.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Übernahmeregelung für Azubis

Darüber hinaus vereinbarten die Parteien, dass sich Kündigungs- und Standortschutz bei Erreichen der vereinbarten Kennzahlen bis Ende 2022 verlängern.

Auch soll die Zahl der Auszubildenden im Innendienst von 40 auf 80 verdoppelt und der Abschluss einer Übernahmeregelung verabredet werden. Der Konzernbetriebsrat muss dieser Vereinbarung noch zustimmen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion