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Überschussklauseln bei Riester-Rente sind unwirksam

Die sogenannten Überschussklauseln der Riester-Renten der Allianz sind unwirksam. Das stellte das Landgericht Stuttgart in einem Urteil vom 25. April 2013 (Aktenzeichen: 11 0 231/12) fest.

Kläger des Verfahrens waren der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Kläger warfen der Allianz vor, die Überschussklauseln widersprächen dem Versicherungsvertragsgesetz und diskriminiere Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener.

Die Überschussklauseln regeln sogenannte Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Versicherer zunächst höhere Kosten einkalkuliert als tatsächlich entstehen. Normalerweise gibt der Versicherer dann Beiträge an die Kunden zurück. Bei den Riester-Renten ist das aber nicht unbedingt der Fall gewesen.

Dort werden nur diejenigen Kunden an den Kostenüberschüssen beteiligt, die mit ihren Eigenbeiträgen eine Mindestsparsumme von 40.000 Euro erreichen. Dadurch werden besonders Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener benachteiligt, da diese die Mindestsparsumme oft nicht erreichen. Bei einem typischen Vertrag entgehen ihnen dabei etwa 3.500 Euro.

Für einen Kunden der Allianz seien diese besonderen Regelungen kaum zu erkennen, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Nur wer sich sieben verschiedene Textstellen in den Verbraucherinformationen, den Versicherungsbedingungen und dem Geschäftsbericht der Allianz durchlese und die Zusammenhänge verstehe, könne die Regelungen  nachvollziehen.

Das Gericht sah die Verträge als intransparent an. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Allianz in Berufung geht.

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