Geflüchtete aus der Ukraine Jobcenter trägt Kosten für Privathaftpflicht-Police

Wer einem Anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür hierzulande grundsätzlich unbegrenzt. Um dieses Risiko finanziell abzusichern, hilft die Privathaftpflicht-Police. Sie gilt daher laut Verbraucherschützern als eine der wichtigsten Versicherungen für alle Privatleute. Das gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die aber ab Juni beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen können, wenn sie in Deutschland das auch Hartz IV genannte Arbeitslosengeld II beziehen.
„Damit erhalten sie auch die Chance, dass der Staat die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt – so wie alle, die die staatliche Grundsicherung beziehen“, erklärt Benny Barthelmann. „Ein entsprechendes Urteil hat das Bundessozialgericht in Kassel im vergangenen Juni gefällt“, so der Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung weiter. In dem verhandelten Fall hatte der Vermieter ausdrücklich eine Haftpflichtversicherung im Mietvertrag verlangt.
Geflüchtete oft mitversichert
„Es lohnt sich auf jeden Fall, eine Übernahme der Kosten prüfen zu lassen“, empfiehlt er. „Die Geflüchteten brauchen hier Sicherheit – und nicht zusätzliche Sorgen durch einen Haftpflichtschaden.“ Ein Unglück ist schnell passiert: Die Waschmaschine, aus der Wasser in die tiefergelegene Wohnung läuft. Ein Wohnungsbrand, weil das Essen auf dem Herd vergessen wurde. Ein Verkehrsunfall mit Verletzten nach einem unachtsamen Abbiegemanöver mit dem Fahrrad.
„Solche Schäden können sehr teuer sein. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie dafür geradestehen müssen – unter Umständen zahlen sie ihr Leben lang“, erklärt Barthelmann. Die Privathaftpflicht hilft auch, wenn Dritte unberechtigte Ansprüche stellen. Dann übernimmt sie die Funktion einer Rechtsschutzversicherung und wehrt die Forderungen ab. Und für R+V-Kunden, die Menschen aus der Ukraine helfen, sind die Geflüchteten auch in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung mitversichert.