Übergangsregelung läuft im Juni aus Ukrainer müssen ihre Autos selbst versichern
Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Autos in Deutschland nicht fahren. Für Ukrainer, die mit ihrem Auto nach Deutschland geflüchtet sind, galt bislang eine Ausnahme. Denn die deutschen Versicherer haben sich im März bereit erklärt, Haftpflichtschäden zu begleichen, ohne den Fahrer des ukrainischen Pkw dafür in Regress zu nehmen (DAS INVESTMENT berichtete).
Doch diese Übergangsregelung läuft zum 31. Mai aus. Geflüchtete, die ab Juni weiterhin mit ihrem ukrainischen Auto in Deutschland fahren möchten, müssen es versichern. Dafür müssen sie eine Grüne Karte kaufen, die auch digital erhältlich ist, oder eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.
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Bereits über 400.000 Grüne Karten ausgegeben
Seit Beginn des Krieges seien bereits über 400.000 Grüne Karten ausgegeben worden, berichtet GDV. „Hat der Flüchtende keine Grüne Karte oder keine Grenzversicherung eines anderen Staates, bieten die deutschen Versicherer auch vor Ort eine Grenzversicherung an“, so der Versichererverband.
Die Fahrer müssen ihre Grüne Karte oder die Grenzversicherungsbescheinigung immer mit sich führen, so GDV weiter. Spätestens ein Jahr nach der Einreise nach Deutschland muss das Fahrzeug dann auch bei einer deutschen Zulassungsbehörde zugelassen werden.