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Umfrage 10 Vermögensverwalter und was sie machen, wenn es zum Brexit kommt

Lesedauer: 7 Minuten

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Wolfram Neubrander, HAC VermögensManagement

Falls die Briten am 23. Juni für den EU-Austritt des Landes stimmen...
 
… dann wird es kompliziert werden. Es gibt kein Beispiel in der Praxis, um vorherzusagen, was auf uns zukommen wird. Zunächst gilt das EU-Recht weiter. Alles andere bleibt im Ungefähren. Gemäß Artikel 50 der EU-Verträge gibt es für die Austrittsverhandlungen zunächst zwei Jahre Zeit. Das wird aber nicht reichen. Die Schweiz brauchte zehn Jahre, um ihr Verhältnis zur EU bilateral abklären zu lassen. Diese Phase der wirtschaftlichen Unsicherheit überbrückt man am besten mit Aktien, die auf der Grundlage von Low-Volatility-Strategien ausgewählt werden.

Ich erwarte den Brexit: Ja


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