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Umfrage des AfW Jeder 2. Vermittler will unter Bafin-Aufsicht Lizenz abgeben

Wenn Anfang 2021 jetzige Finanzanlagenvermittler (zukünftig „Finanzanlagendienstleister“) tatsächlich unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kommen sollten, würde rund die Hälfte von ihnen ihre Finanzvermittlungslizenz wieder zurückgeben. Das sagten hiesige Vermittler im Rahmen einer Umfrage des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW.

Quelle: AfW

Die Alternativen zur jetzigen 34f-Lizenz plus Bafin-Aufsicht? Finanzanlagenvermittler könnten eine Vermögensverwaltungslizenz beantragen – was allerdings noch teurer wäre als die angedachte Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler. Sie könnten auch unter ein Haftungsdach schlüpfen – neben den traditionellen Haftungsdächern soll es nach Plänen des Gesetzgebers in Zukunft auch die Möglichkeit geben, sich einem anderen 34f-Vermittler anzuschließen – im Markt mitunter als „Haftungsdach light“ bezeichnet. Andere Möglichkeit wäre wiederum, sich aufs Tippgeben zu verlegen. Als bloßer Tippgeber Vermögensverwaltungen zu vermittlen, benötigt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gar keine eigene Vermittlerlizenz.

Nicht wenige Marktteilnehmer, so ergab die Umfrage, würden sich allerdings gar nicht erst nach Alternativen für die voraussichtlich kostenintensive Bafin-Lizenz umsehen – sondern das Finanzvermittlungsgeschäft lieber komplett an den Nagel hängen. Immerhin 17,5 Prozent aller Befragten gaben das zu Protokoll.

Quelle: AfW

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Die Bafin-Aufsicht würde heutige 34f-Vermittler zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr kosten, schätzt man beim AfW. Angesichts des nicht unbedingt üppigen Verdienstniveaus in dem Sektor wäre das für viele Marktteilnehmer eine erhebliche finanzielle Bürde.

„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt“, kritisiert Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand des AfW.

Wirth führt die Vorteile des bisherigen Systems der Aufsicht für 34f-ler durch Industrie- und Handelskammern sowie örtliche Gewerbeämter ins Feld: „Insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig“. Der AfW lehne eine Verschiebung des Aufsichtsregimes daher ab.  

Viele Vermittler nutzten die IHKs und Gewerbeämter zudem als Anlaufstellen, um sich in Lizenzfragen beraten zu lassen. 30.000 solcher Anfragen erreichten die IHKs pro Jahr. „Das zeigt mehr als deutlich, dass hier Beratungsbedarf besteht. Dieser Service würde bei einem mittelstandsfeindlichen Aufsichtswechsel komplett wegfallen und die Position der unabhängigen Vermittler und damit auch der Kunden verschlechtern“, gibt Wirth zu bedenken.

Für das Vermittlerbarometer, das der AfW 2019 im zwölften Jahr in Folge durchführte, gaben insgesamt 1.546 Marktteilnehmer zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen und anderen Frage online Auskunft.

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