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Umfrage unter Maklerpools „Steuerreform bietet Chancen für versierte Fondsvermittler“

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Christian Hammer, Netfonds

Christian Hammer, Geschäftsführer bei NFS Netfonds Financial Service GmbH:

„Wir verfolgen dieses Thema sehr aufmerksam und stehen sowohl mit unseren Partnern als auch mit der Fondsindustrie in sehr engem Kontakt und regelmäßigem Austausch.

Wie stark die neue Besteuerungsform eine Rolle im Beratungsprozess spielen wird, oder ob sie diesen gar signifikant beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Wir unterstützen unsere Berater natürlich mit entsprechenden Marketingmaterial, um den Endkunden die komplexe Materie möglichst einfach darzustellen und den Kunden abzuholen.

Wir beobachten allerdings auf der Produktanbieterseite, dass eine Änderung der Aktienquote aufgrund der bevorstehenden Steuerreform, der damit einzuführenden Teilfreistellung und den daraus (möglicherweise) entstehenden steuerlichen Vorteilen nur punktuell ihren Weg in die Prospekte findet.

Aktuell ist es so, dass Fonds ihren Strategien und Konzepten treu bleiben, wohlwissend, dass eine etwaige Festlegung der Aktienquote auch Nachteile, beispielsweise in Form geminderter Flexibilität, bringen kann. Auch beobachten wir bislang noch keine flächendeckende Einführung von „steueroptimierten“ Produkten, die beispielsweise eine hohe Aktienquote festschreiben und dann das Aktienexposure durch Hedging wieder senken.

Aus unserer Sicht ist die Zurückhaltung nur logisch, da die Selektion von Investmentfonds anderen, superioren Kriterien folgt. Viel entscheidender als die steuerliche Seite sind ohnehin beispielsweise das Konzept, die Managementqualität oder die Wirkung eines Fonds auf ein zu optimierendes Portfolio. Die Steuerkomponente ist aus unserer Sicht nicht das entscheidende Kriterium. Für die Berater hat das zweierlei zur Folge.

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Erstens werden sie sich auch in Zukunft auf die Selektion von qualitativ hochwertigen Fonds fokussieren. Daher werden wir unsere Berater auch weiterhin auf diesem Feld stark unterstützen.

Zweitens: Mischfonds können in bestimmten Konstellationen durchaus einen Vorteil bringen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Portfolio ein hohes Aktienexposure hat, welches auch durch einen Mischfonds abgebildet werden kann. Der Vorteil für Anleger liegt dann in der höheren Teilfreistellung, die auch den Rentenanteil berücksichtigt.

In puncto Anlagerichtlinien sehen wir keinen dringenden Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist hier ja das gesamte, diversifizierte Portfolio eines Kunden heranzuziehen. Sollte es in einzelnen Fonds zur Änderung von Aktienquoten kommen, so tangiert das auf der Ebene den Anleger nicht direkt.

Ein offensiver Mischfonds beispielsweise kann ohnehin eine Aktienquote bis zu 100 Prozent haben. Eine Festschreibung der Mindestquote auf 51 Prozent ändert daher nichts an seiner Risikoklassifizierung. Etwas anderes wäre es, wenn ein defensiver Mischfonds eine hohe Aktienquote von 51 Prozent festschreiben würde. Dann allerdings hätten wir es mit einer richtigen Strategieänderung zu tun, die auch jenseits der Steuerthematik zur Neubewertung im Sinne der Anlagerichtlinien führen würde.

Einen Vorteil sehen wir bei ausländischen Fonds. Durch die neue Transparenz wird es ihnen leichter fallen, in Deutschland Fuß zu fassen.“

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