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Umfrage von Willis Towers Watson Wo bei der bAV-Reform noch nachgebessert werden muss

Wo bei der bAV-Reform noch nachgebessert werden muss
Foto: unsplash.com
Reiner Schwinger, Leiter des nordeuropäischen, österreichischen und deutschen Geschäfts bei Willis Towers Watson

Für Unternehmen, die aus Haftungsgründen und möglicherweise wegen der drohenden Anrechnung auf die staatliche Grundsicherung für Niedrigverdiener bislang keine betriebliche Altersversorgung (bAV) angeboten haben, bietet die angedachte bAV-Reform interessante Antworten. Die neue Zusageform der reinen Beitragszusage, bei der für die Arbeitgeber nur noch die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen bestehen soll, und die neuen Freibeträge bei der Grundsicherung sind für die deutsche Altersversorgung fundamental neue Instrumente.

Weniger positiv fällt allerdings das Fazit der Unternehmen aus, die bereits betriebliche Pensionspläne anbieten. Sie sehen die bAV-Reform jedoch im Ergebnis zumindest überwiegend neutral, wie eine aktuelle Umfrage von Willis Towers Watson zeigt. Ein Großteil der Unternehmen mit bAV (61 Prozent) geht nämlich davon aus, dass das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz die bAV „weder stärken noch schwächen“ wird.

„Reform geht in die richtige Richtung“

„Die Reform geht an einigen wichtigen Stellen – etwa mit dem Angebot einer reinen Beitragszusage, den neuen Freibeträgen bei der Grundsicherung, dem Bekenntnis zur Riesterförderung oder auch der Komplexitätsreduktion bei einzelnen steuerlichen Regelungen – in die richtige Richtung. Praktisch wichtige Änderungen für das bestehende bAV-System stehen jedoch nicht im Fokus und bleiben aus – das wird von den Unternehmen bemängelt“, erklärt Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson.

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Die international tätige Beratungsgesellschaft hatte im Februar 107 bAV-Verantwortliche aus Unternehmen in Deutschland zu ihrer Einschätzung der Reform und zu daraus resultierenden Anpassungsplänen befragt. Zwei Drittel der befragten Unternehmen gehören dem Mittelstand an (bis zu 5.000 Mitarbeiter), ein Drittel waren Großunternehmen. Fast alle der befragten Unternehmen (97 Prozent) bieten ihren Mitarbeitern eine bAV an.

Neue Chancen für den Mittelstand

Hauptzielgruppe des Gesetzes sind die Unternehmen, die bislang noch keine bAV anbieten. Für sie eröffnet die Reform einige neue Möglichkeiten. Neben der reinen Beitragszusage sind auch mit den bisher bekannten Instrumenten der bAV der neue bAV-Förderbetrag für Geringverdiener und die erhöhte Riesterförderung nutzbar.

Zudem profitieren nicht nur Geringverdiener, sondern alle, die freiwillig für ihre Altersversorgung Sorge tragen, von den neuen Freibeträgen in der Grundsicherung. „Bis zu rund 200 Euro monatlich können in der Grundsicherung anrechnungsfrei sein. Damit wird die Sorge genommen, dass sich eigene Vorsorge nicht lohnen könnte – wer selbst vorsorgt, wird künftig eine bessere Altersversorgung haben“, erläutert Reiner Schwinger die zentralen Vorteilen der Reform für die Verbreitung der bAV.

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