Umfrage zur bAV Ein Viertel der Gewerkschaften lehnt das Sozialpartnermodell ab
66 Prozent der Gewerkschaften und 46 Prozent der Arbeitgeberverbände meinen, das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) habe das Potenzial dazu, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten. Gerade bei den Arbeitgeberverbänden sind sich in diesem Punkt aber nicht alle einig. So gibt rund jeder fünfte an, dass BRSG sei „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ hilfreich für eine weitere Verbreitung der bAV in Deutschland.
Das zeigt eine Studie der Axa, die gemeinsam mit der V.E.R.S. Leipzig im Rahmen eines Forschungsprojekts Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur bAV befragt hat.
Mehrheit würde ein Sozialpartnermodell vereinbaren
Eine wesentliche Neuerung des seit Januar 2018 geltenden Gesetzes ist die Einführung eines sogenannten Sozialpartnermodells. Es ist die Vereinbarung über eine bAV, welche die Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in den Tarifvertrag aufnehmen können. Das Modell gilt dann in allen Unternehmen, die diesem Tarifvertrag unterliegen.
Hallo, Herr Kaiser!
77 Prozent der Gewerkschaften und 65 Prozent der Arbeitgeberverbände wären dazu bereit, ein solches Sozialpartnermodell zu vereinbaren, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Doch gibt auch knapp ein Viertel der Gewerkschaften an, unter keinen Umständen in Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell einsteigen zu wollen.
Wissensstand zur bAV ist ausbaufähig
Und wie ist es prinzipiell um die eigenen Wissensstände der Befragten rund um das Thema bAV bestellt? Durchwachsen. Ein Viertel (25 Prozent) der Arbeitgeberverbände schätzen die eigenen allgemeinen Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung als „mittelmäßig“ bis „eher schlecht“ ein. Unter den Gewerkschaften sind es nur halb so viele (11 Prozent), die die eigenen Kenntnisse als „mittelmäßig“ einstufen.
„Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen. Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt“, sagt Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig.