Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Umsatzsteuer unter Mifid II Provision bleibt verschont grundsätzlich

Von in NewsLesedauer: 1 Minute
Blick ins Detlev-Rohwedder-Haus: Hier sitzt seit 1999 das Bundesministerium der Finanzen
Blick ins Detlev-Rohwedder-Haus: Hier sitzt seit 1999 das Bundesministerium der Finanzen | Foto: BMF/Hendel

Die Antwort ist zunächst klar: Banken und Finanzdienstleister müssen auch unter Mifid II ab 2018 keine Umsatzsteuer auf Provisionen zahlen. Das meldet das Nachrichtenportal „Fondsprofessionell“ und bezieht sich dabei auf eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium.

Allerdings könne es beim Thema Bestandsprovision heikel werden. Denn die gilt als sogenannte nachgelagerte Vermittlungsprovision. Unter Mifid II dürfen solche später gezahlten Saläre nicht mehr losgelöst von einer Dienstleistung fließen. Die sollte sich aber auf die ursprüngliche Vermittlung beziehen. Ist das nicht der Fall, könne sehr wohl Umsatzsteuer anfallen. Deshalb müssen Berater genau darauf achten, wie sie ihre Verträge ausgestalten. Weitere Informationen dazu lieferte Mifid-II-Experte Christian Waigel von der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte.

Ob das alles auch für freie Vermittler gelten wird, zeigt sich übrigens erst, wenn die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung gültig ist.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion