Regulierung von Krypto-Assets „Technologische Anforderungen werden außer Acht gelassen“
Am 20. Mai 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen ersten Entwurf zur 5. Geldwäscherichtlinie veröffentlicht, in dem neben den erwarteten Änderungen auch das Kreditwesengesetz um den Bestandteil der „Kryptowerte“ erweitert werden soll. Selbstverständlich ist eine adäquate Regulierung im Bereich Blockchain zu begrüßen, da sich aus dieser mannigfaltige Chancen für den Standort Deutschland ergeben können.
Regulatorischer Nachholbedarf im Hinblick auf technische Aspekte
Allerdings lässt der bisherige Regulierungsentwurf die neuen technologischen Anforderungen an die potenziellen Verwahrstellen kryptografisch verschlüsselter Token aktuell komplett außer Acht, was uns vor dem Hintergrund der bisherigen Vorfälle in diesem Bereich bedenklich erscheint.
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Etablierte Player müssen aufpassen, nicht den Anschluss zu verlieren
Darüber hinaus müssen die etablierten Player aufpassen, mit den aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten: Durch die vergleichsweise strenge Regulierung würde Deutschland auf der einen Seite zunächst zwar unattraktiver für die Ansiedelung von Technologieunternehmen werden, die solche Art von Geschäften betreiben. Auf der anderen Seite könnte die Bundesrepublik mit diesem Schritt eine Art „Goldstandard“ für den Umgang mit digitalen Assets etablieren.
Durch die Ausweitung der verwahrfähigen Assets durch Tokenisierung bislang nicht fungibler Werte erweitert sich das Geschäft für Verwahrstellen in den kommenden Jahren ohnehin exponentiell. Vor diesem Hintergrund überrascht uns immer wieder, dass sich manche der etablierten Parteien bislang noch sehr zögerlich auf diesen fundamentalen Veränderungsprozess vorbereiten.
Schätzungen zufolge werden kryptografisch gesicherter Token – im Sprachgebrauch des Finanzministeriums „Kryptowerte“ – im Jahr 2027 über 25 Billionen US-Dollar an Werten halten. Zum Vergleich: Derzeit sind es 300 Milliarden US-Dollar.