Umstrittenes Zusatzgeschäft: Auto-Teile-Unger verkauft Versicherungen
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Erst Fressnapf, dann Tchibo und nun auch A.T.U.: Das Geschäft mit den Versicherungen scheint für größere Handelsketten ein attraktives Mittel zu sein, um den Umsatz anzukurbeln. Finanzdienstleister, Versicherungsvermittler und deren Interessenverbände monieren die Geschäftspraktiken.
Der Abschluss von Versicherungen gehöre in erfahrene Hände, so der BVK. Schließlich handele es sich um komplexe Verträge, die gerade für ihr Leistungsversprechen eine fundierte und zeitaufwändige Beratung erfordern. Auch die von der A.T.U. angebotene Kinderunfall-Versicherung soll den Nachwuchs im Falle eines Unfalls lebenslang angemessen absichern – ein viel zu ernstes Thema, das Laien wie die Ersatzteile-Verkäufer laut dem Verband nicht angemessen erklären können.
„Für uns ist es unverständlich, warum jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Die neueste Rechtssprechung scheint auf der Seite des BVK zu sein. So hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 30.4.2010 dem Handelskonzern Tchibo untersagt, Versicherungen über seine Internetseiten zu verkaufen. Kurz zuvor hatte der Online-Shop der Tiernahrungskette Fressnapf ein ähnliches Urteil vor Gericht kassiert.
Der Abschluss von Versicherungen gehöre in erfahrene Hände, so der BVK. Schließlich handele es sich um komplexe Verträge, die gerade für ihr Leistungsversprechen eine fundierte und zeitaufwändige Beratung erfordern. Auch die von der A.T.U. angebotene Kinderunfall-Versicherung soll den Nachwuchs im Falle eines Unfalls lebenslang angemessen absichern – ein viel zu ernstes Thema, das Laien wie die Ersatzteile-Verkäufer laut dem Verband nicht angemessen erklären können.
„Für uns ist es unverständlich, warum jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Die neueste Rechtssprechung scheint auf der Seite des BVK zu sein. So hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 30.4.2010 dem Handelskonzern Tchibo untersagt, Versicherungen über seine Internetseiten zu verkaufen. Kurz zuvor hatte der Online-Shop der Tiernahrungskette Fressnapf ein ähnliches Urteil vor Gericht kassiert.
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