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Umstrukturierung: Axa schließt betriebsbedingte Kündigungen aus

Die Axa-Hauptverwaltung in Köln.
Die Axa-Hauptverwaltung in Köln.
Unter dem Namen „focus2perform“ hatte der Konzern im November 2011 ein Programm zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt. Axa bereitet sich damit auf Veränderungen am Markt und die Notwendigkeit vor, Kunden Leistungen in guter Qualität zu günstigen Preisen anzubieten. Dazu will der Konzern seine Kosten bis 2015 um 328 Millionen Euro reduzieren und seine Organisation weiter straffen.

Das Eckpunktepapier sieht folgende Regelungen vor:

  • Im Zuge der Straffung der Organisation sollen Funktionen an weniger Standorten gebündelt werden. Allen Mitarbeitern werden dabei weiter beschäftigt. Die kleineren Standorte Bremen, Dortmund, Mannheim, Karlsruhe und Nürnberg werden zu Verwaltungsaußenstellen der führenden Standorte Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München. An diesen fünf Verwaltungsaußenstellen wird jeweils mindestens eine Funktion aufrechterhalten.
  • Für Arbeitnehmer gibt es im Rahmen des künftigen Sozialplans unter anderem höhere Abfindungen und ein verbessertes Überbrückungsmodell für ältere Mitarbeiter.  
  • Ein maßgebliches Ergebnis ist der Verzicht des Arbeitgebers auf betriebsbedingte Kündigungen für weitere drei Jahre bis einschließlich 31.12.2015. Dieses Axa Bündnis verlängert sich um zweimal je ein Jahr bis maximal 2017, wenn bestimmte wirtschaftliche Kennzahlen erfüllt werden und die beabsichtigten Kosteneinsparungen auch erreicht werden.
Betriebsrat: „Vernünftiges Ergebnis“

„Wir stehen hinter den Zielen, die Wettbewerbsfähigkeit des Axa Konzerns zu steigern. Über den Weg dahin werden wir weiter hart verhandeln“, sagt Uwe Beckmann, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats. „Das mit dem Eckpunktepapier erreichte Zwischenergebnis ist erfreulich und ein wichtiger Schritt zu einem vernünftigen Ergebnis.“

Die Details der geplanten Effizienzsteigerungsmaßnahmen werden beide Parteien in den kommenden Monaten weiter verhandeln. Die Regelungen der Eckpunktevereinbarung sind an die Bedingung geknüpft, dass sich Arbeitgeber und Betriebsräte bis zum Ende des 3. Quartals 2012 einigen.

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