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Unabhängige Vermögensverwalter Die Kosten der Transparenz

Von Lesedauer: 4 Minuten
Viel Arbeit für viele Köpfe: Mifid II verlangt von unabhängigen Vermögensverwaltern neue Dokumentationsund Meldepflichten.
Viel Arbeit für viele Köpfe: Mifid II verlangt von unabhängigen Vermögensverwaltern neue Dokumentationsund Meldepflichten. | Foto: andrearoad/IStock

Sie sollte schon vor einem Jahr kommen, im Januar war es so weit: Die europaweit geltende Mifid-II-Richtlinie ist auch in Deutschland in Kraft. Die Verschiebung kam der deutschen Kreditwirtschaft seinerzeit nicht ungelegen. Auch die unabhängigen Vermögensverwalter hatten so mehr Zeit, sich auf die neuen Regularien einzustellen, die die Transparenz an den Finanzmärkten erhöhen und den Anlegerschutz verbessern sollen. „Viele Geschäftsmodelle genügen den neuen Anforderungen an Vergütung und Kostentransparenz bereits“, sagt Anja Schlick, Leiterin Financial Assets Deutschland bei Hauck & Aufhäuser.

Doch steckt der Teufel im Detail. Die enorme Komplexität und unterschiedliche Interpretation der Vorgaben haben die Implementierung erschwert. Unabhängige Vermögensverwalter müssen künftig die Vertriebs- und Bestandsprovisionen an den Kunden weiterreichen. Wer eine auf Fremdfonds basierende Vermögensverwaltung propagiert, wird zwangsläufig Einbußen erleiden. Aus dem umfassenden Zuwendungsverbot ergibt sich zudem die Pflicht, externes Research künftig in jedem Fall zu vergüten. Hier fallen Kosten an, die Vermögensverwalter nicht ohne Weiteres kompensieren können.

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Viele Anbieter bezogen bisher externes Research kostenfrei, im Gegenzug für Handelsaufträge von ihren Brokern. Das ist nun untersagt. Viele Fondshäuser planen daher, eigene Analyseabteilungen aufzubauen. Und eine Vielzahl an Publikationen wurde bis dato einfach per Mail verschickt, ohne dass diese gelesen wurden. Zukünftig wird es bewusste Entscheidungen für ein bestimmtes Research geben müssen.

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