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Unabhängigkeit des Treuhänders Setzen, sechs! So reagiert die Bafin auf das Axa-Urteil zur PKV-Beitragserhöhung

Von in Private Krankenversicherung (PKV)Lesedauer: 3 Minuten
Axa-Hauptverwaltung in Köln
Axa-Hauptverwaltung in Köln | Foto: Axa
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Hat der Versicherer Axa seine PKV-Beiträge auf unzulässigem Wege erhöht? Diese Frage beschäftigte im vergangenen Jahr das Amtsgericht Potsdam. Es ging um einen mathematischen Treuhänder, also einen Experten, der prüfen sollte, ob die Axa bei Tariferhöhungen in einem angemessenen Rahmen bleibe. Die Potsdamer Richter gaben damals dem klagenden PKV-Kunden recht: Der Treuhänder, der die Tarife seit 15 Jahren überprüfte, habe einen erheblichen Teil seines Gehalts von der Axa selbst bezogen – die er doch kontrollieren sollte. Also sei er nicht unabhängig. Das Gericht beschied, dass der Versicherer zu hoch bemessene Beiträge an den Kunden zurückzahlen solle. Die Axa legte Berufung ein: Ihr Treuhänder sei gemäß Definition des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sehr wohl unabhängig.

Kann man Treuhänder und Wirtschaftsprüfer vergleichen?

Ähnliche Gerichtsprozesse werden derzeit vor verschiedenen deutschen Gerichten durchgefochten. Im Kreuzfeuer steht dabei nicht nur die Axa. Nicht alle Gerichte sind sich in der Sache einig. Eine entscheidende Frage für das Amtsgericht Potsdam war: Kann man den Treuhänder mit einem Wirtschaftsprüfer vergleichen?

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Für Wirtschaftsprüfer macht das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) klare Vorgaben: Sie dürfen den Jahresabschluss eines Unternehmens nur dann testieren, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren nicht jeweils mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen von der zu prüfenden Gesellschaft bezogen haben. Gilt diese Vorschrift also auch für einen Treuhänder? Die Potsdamer Amtsrichter fanden: ja!

Jetzt hat sich die Bafin in der Frage geäußert. Sie findet, dass ein Treuhänder eine durchaus andere Stellung und Aufgabe als ein Wirtschaftsprüfer habe. Eine Stellungnahme in der Juli-Ausgabe des Bafin-Journals schießt gegen die Potsdamer Richter:

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