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Unabhängigkeit des Treuhänders Setzen, sechs! – So reagiert die Bafin auf das Axa-Urteil zur PKV-Beitragserhöhung

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Das sagt die Bafin

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gebe PKV-Anbietern das Recht, in einem geänderten Umfeld Tarife anzupassen. Das Gesetz mache dabei keine Vorgaben zur Vergütung des Treuhänders, der in den Vorgang involviert ist. Solche Vorgaben mache dagegen ein anderes Gesetz, nämlich das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dieses fordere die Unabhängigkeit von Treuhändern: Sie dürften nicht bei dem Versicherer oder einem Tochterunternehmen angestellt sein. Dies hätten die Finanzwächter bereits überprüft.

Die Bafin vertritt einen klaren Standpunkt: Ein Treuhänder solle nicht unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil er einen großen Teil seiner Einkünfte von einem bestimmten Versicherer beziehe. Immerhin müsse jeder Treuhänder seine Aufgaben höchstpersönlich wahrnehmen. Als Wirtschaftsprüfer dürften auch juristische Personen tätig werden. Eine Einzelperson benötige sehr viel Zeit, die Tarife schon eines einzelnen großen Versicherers zu durchforsten, erläutert die Bafin. Ein Treuhänder könne gar nicht auf seine Kosten kommen, wenn ein großer Versicherer ihn nur sehr niedrig vergüten dürfte – damit in der Gesamtvergütung des Treuhänders kein einzelner Kunde einen zu großen Anteil ausmachte.

Ohrfeige für die Amtsrichter

Ihren Ärger über das Hineinfunken der Amtsrichter in ureigene Hoheitsgewässer der Bafin tun die Finanzwächter deutlich kund: Die Richter stellten Forderungen an die Versicherer, die in der Konsequenz bewirken würden, dass diese ihre Verträge gar nicht mehr an neue Umstände anpassen könnten. Was wiederum zur Folge hätte, dass Versicherungen ihre langfristig versprochenen Leistungen an die Kunden nicht mehr erfüllen könnten, kritisiert die Bafin.

In ihrer Argumentation bleibt die Bafin behördengerecht sachlich, der Ton der Stellungnahme ist indes scharf: Das Amtsgericht setze sich überhaupt nicht mit dem Grundproblem auseinander, nämlich der Kalkulation der Versicherung und ihren Hintergründen. Dazu wäre vermutlich auch ein externes Gutachten erforderlich, so die Bafin.

Will heißen: Der Sachverhalt ist für die unbedarften Amtsrichter schlicht zu kompliziert. Eine verbale Ohrfeige: Setzen, sechs.

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