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"Unangemessene Benachteiligung" Kündigung von Bausparverträgen nach 15 Jahren unwirksam

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Das Urteil

Das Landgericht Karlsruhe gab in seinem Urteil (Aktenzeichen: 10 O 509/16) den Verbraucherschützern Recht. Die Klausel würde die Bausparer unangemessen benachteiligen, so die Begründung. 

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