"Unangemessene Benachteiligung" Kündigung von Bausparverträgen nach 15 Jahren unwirksam
Das Urteil
Das Landgericht Karlsruhe gab in seinem Urteil (Aktenzeichen: 10 O 509/16) den Verbraucherschützern Recht. Die Klausel würde die Bausparer unangemessen benachteiligen, so die Begründung.