Unfall, Haftpflicht, Pflege Welche Versicherungen brauchen Senioren wirklich?
Sparpotenzial bei der Kfz-Versicherung
Wer noch selbst mit dem Auto fährt, benötigt auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung – dies ist in Deutschland Pflicht. Doch häufig lohnt es sich, bei seinem Anbieter nachzufragen: Wer nur noch alleiniger Fahrer eines Autos ist oder beispielsweise nicht mehr täglich damit zur Arbeit fährt, kann Beiträge sparen. Denn die Beträge sind unter anderem auch von den gefahrenen Kilometern pro Jahr abhängig. Darüber hinaus können Senioren im Herbst Versicherungen vergleichen und so die günstigste Police finden.
Zusatzversicherungen im Einzelfall prüfen
Wer die Möglichkeit hat, sollte auch als Rentner bestehende Krankenzusatzversicherungen weiterführen. Senioren, die für den Fall der Fälle gerne zusätzliche Leistungen im Krankenhaus erhalten, können über eine Krankenhauszusatzversicherung nachdenken. Auch im Rentenalter nicht zu empfehlen sind dagegen Zusatzpolicen für Brillen und Kontaktlinsen. Die Beiträge sind hier in der Regel höher als die Leistungen. Wer im Alter viel verreist, für den kann sich eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnen. Sie zahlt bei Notfällen im Ausland die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Pflegebedürftigkeit absichern
Im Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, plötzlich zum Pflegefall zu werden. Häufig reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dann nicht aus, um die anfallenden Kosten abzudecken. Daher ist es ratsam, ergänzend mit einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung vorzusorgen. Vom Pflegetagegeld über die Pflegekostenversicherung bis hin zur Pflegerentenversicherung haben Senioren hier unterschiedliche Möglichkeiten. Grundsätzlich ist es am besten, sich so früh wie möglich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn mit steigendem Alter erhöhen sich auch die Beiträge. Wer noch eine Police abschließen möchte, sollte sich vorab genau überlegen, welche Leistungen er benötigt. Gut zu wissen: Bei einigen Policen wird der Versicherte von der Beitragszahlung befreit, sobald der Leistungsfall eintritt, bei anderen muss er weiter in die Versicherung einzahlen.