Das Landgericht Stuttgart hat im Streit um den Vertrieb des Uniimmo Wohnen ZBI zugunsten einer Anlegerin entschieden. Nun hat sich die Volksbank Böblingen zu dem Urteil geäußert.
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Die Volksbank Böblingen hat mit deutlichen Worten auf das Urteil im Streit um den offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI reagiert. „Die Bank hält das Urteil für falsch und dessen Begründung für nicht zutreffend“, teilt das Geldhaus mit. Daher werde die Volksbank Berufung einlegen. Das Verfahren geht damit in die nächste Instanz.
Das Landgericht Stuttgart hatte zugunsten einer Anlegerin entschieden, die sich von der Bank falsch beraten fühlte. Ihr war ein Anlagepaket mit Produkten verschiedener Risikoklassen empfohlen worden – darunter ein Aktienfonds, ein Zertifikat, Festgeld sowie der offene Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI. Die Frau hatte im Beratungsgespräch angegeben, kein Risiko eingehen zu wollen und keine Erfahrung mit Fonds zu haben.
Nach der Abwertung des offenen Immobilienfonds im Sommer vergangenen Jahres zog die Anlegerin vor Gericht und forderte ihr investiertes Geld zurück. Das Landgericht gab ihr recht, „da die Empfehlung eines offenen Immobilienfonds nicht in die spezifische von der Beklagten für die Klägerin entwickelte Anlagestrategie passte“, wie es in der Begründung heißt. Die Bank habe der unerfahrenen Anlegerin suggeriert, dass der offene Immobilienfonds so sicher sei wie das der Einlagensicherung unterfallende Festgeld.
Dies sei jedoch wegen der Möglichkeit von Wertschwankungen der in Immobilienfonds enthaltenen Immobilien und zudem möglichen Managementfehlern von Immobilienfonds nicht der Fall, so das Gericht weiter. „Wegen der speziellen Anlagestrategie der Klägerin wäre nach Auffassung der Kammer im konkreten Einzelfall die Empfehlung jedes offenen Immobilienfonds fehlerhaft gewesen.“ Um welchen konkreten Fonds es sich handele, spielte für das Gericht daher keine Rolle.
Volksbank: Kundin wurde ausführlich auf Risiken hingewiesen
Die Volksbank widerspricht der Darstellung des Gerichts: „Der Kundin wurden im Rahmen der Beratung verschiedene Anlageformen unterschiedlicher Risikoklassen angeboten, wobei sie ausführlich auf mögliche marktbedingte Schwankungen der jeweiligen Anlagevorschläge und auf weitere Risiken hingewiesen worden sei.“
Insbesondere entspreche es nicht den Tatsachen, dass gegenüber der Kundin der Eindruck erweckt worden wäre, die Risikoeinstufung eines offenen Immobilienfonds entspreche der von Festgeld. Die Bank habe dem Gericht Beweisangebote unterbreitet, die aber nicht geprüft worden seien, heißt es in dem Statement weiter.
Kanzlei: Weitere Klagen gegen mehrere Volksbanken in Vorbereitung
Die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, die die Anlegerin vor Gericht vertreten hat, rechnet nach dem Gerichtserfolg nun mit zahlreichen weiteren Klagen gegen Vertriebspartner. Das Urteil sei ein starkes Zeichen für alle betroffenen Anleger, die ähnlich falsch beraten wurden, so Rechtsanwalt Claus Goldenstein. „Wir erwarten eine Klagewelle – viele Anleger haben gute Chancen auf Schadenersatz.“
Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben etwa 700 Anleger, die Geld in den Uniimmo Wohnen ZBI gesteckt haben. Etwa 40 weitere Klagen gegen mehrere Volksbanken seien in Vorbereitung, sagte Goldenstein dem „Handelsblatt“. „Wir werden den Druck erhöhen, um entweder weitere Urteile wie vor dem Landgericht Stuttgart zu erstreiten oder Vergleiche zu erzielen“, so der Anwalt gegenüber der Zeitung.
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