Volksbank Böblingen verliert Prozess um Uniimmo Wohnen ZBI
Urteil zu FalschberatungVolksbankBöblingenverliertProzessumUniimmoWohnenZBI
Nach der Abwertung des Uniimmo Wohnen zog eine Anlegerin gegen die Volksbank vor Gericht, die ihr den Fonds verkauft hat. Der Vorwurf: Falschberatung. Nun gibt es ein Urteil.
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Vor dem Landgericht Stuttgart ist ein Urteil im Streit um den abgewerteten offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI gefallen (Aktenzeichen: 12 O 287/24). Geklagt hat eine Anlegerin gegen die Volksbank Böblingen, die ihr den Fonds im Februar 2023 verkauft hatte. Der Vorwurf: Falschberatung.
Das Gericht gab der Klägerin nun recht. Obwohl sie im Beratungsgespräch angab, dass sie kein Risiko eingehen wolle und keinerlei Erfahrung mit Fonds oder Zertifikaten hatte, sei ihr ein Anlagepaket mit Produkten verschiedener Risikoklassen empfohlen worden – darunter ein Aktienfonds, ein Zertifikat, Festgeld sowie der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI.
Dabei hätte die Bank den Eindruck vermittelt, der Fonds sei ähnlich sicher wie das ebenfalls empfohlene Festgeld. Dies sei jedoch wegen der Möglichkeit von Wertschwankungen der in Immobilienfonds enthaltenen Immobilien und zudem möglichen Managementfehlern von Immobilienfonds nicht der Fall, was der Bank bekannt gewesen sei, begründet das Landgericht.
Dabei ging es dem Gericht nicht um das konkrete Produkt oder die Abwertung: „Wegen der speziellen Anlagestrategie der Klägerin wäre nach Auffassung der Kammer im konkreten Einzelfall die Empfehlung jedes offenen Immobilienfonds fehlerhaft gewesen“, heißt es in der Erklärung des Landgerichts. Das Gericht machte keine Angaben dazu, welche Risikoeinstufung des Fonds korrekt gewesen wäre.
Die Anlegerin soll ihre in den Fonds investierten 5.000 Euro nun zurückerhalten. „Das ist ein starkes Zeichen für alle betroffenen Anleger, die ähnlich falsch beraten wurden“, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte die Anlegerin vor Gericht vertreten hat. Der Weg sei nun frei „für Tausende weitere Klagen“. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Volksbank Böblingen hat einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. In diesem Fall würde das Verfahren in die nächste Instanz gehen.
Weitere Gerichtsverfahren zum Uniimmo Wohnen ZBI laufen
Im Februar hatte es bereits ein Urteil in einem Gerichtsverfahren um den Uniimmo Wohnen ZBI gegeben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Union-Investment-Tochter ZBI, die für das Fondsmanagement zuständig ist. Die Verbraucherschützer forderten, den Fonds in die Kategorie 6 – „risikoreich“ – einzuordnen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab den Klägern recht.
Die Begründung des Gerichts: Für die Zuordnung in eine niedrige Risikoklasse wäre es „nach den maßgeblichen europäischen Vorgaben“ notwendig, die Hauptvermögenswerte des Fonds, also die Immobilien, mindestens einmal monatlich neu zu bewerten. Gängige Praxis ist bei offenen Immobilienfonds jedoch eine dreimonatliche Neubewertung der Immobilien – so auch beim Uniimmo Wohnen ZBI. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Union Investment hat Berufung eingelegt. Der Fall geht nun vor das Oberlandesgericht Nürnberg.
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