Der 23. Juni 2024 könnte als der Tag gelten, an dem die bisher scheinbar makellose Fassade der offenen Immobilienfonds in Deutschland Risse bekam. An diesem Tag musste die ZBI Fondsmanagement GmbH – eine 95-prozentige Tochtergesellschaft der Union Investment AG – eine Sonderbewertung des Uniimmo Wohnen ZBI nach Paragraf 251 Absatz 1 Satz 3 KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) durchführen. Eine Sonderbewertung ist dann durchzuführen, wenn sich nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wesentliche Bewertungsfaktoren derart geändert haben, dass der zuletzt ermittelte Wert nicht mehr sachgerecht ist. Was bei volatileren (Aktien-)Fonds häufiger auftreten mag, ist bei Immobilienfonds eine Seltenheit.