Das Landgericht Münster hat die Volksbank Baumberge wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Die Bank muss eine Investition in den offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI vollständig rückabwickeln (Aktenzeichen 114 O 7/25). Darüber berichtete zuerst die „Wirtschaftswoche“.
Geklagt hatte ein Anleger, der 2019 auf Empfehlung der Volksbank 15.000 Euro aus einem Immobilienverkauf in den Fonds investierte. Im Kern ging es im Prozess um die Frage, ob die Volksbank ihn vor der Zeichnung ausreichend über die zwölfmonatige Kündigungsfrist aufgeklärt hat.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Bank ihre Beratungspflichten verletzt hat. Der Anleger sei nicht hinreichend über die geltenden Fristen informiert worden. Dabei habe er angegeben, dass ihm Sicherheit und jederzeitige Verfügbarkeit wichtig seien, schreibt die Kanzlei Aslanidis, Kress, Haecker-Hollmann, die den Anleger vor Gericht vertreten hat, in einem Statement. Als der Kunde sein Kapital nach der starken Abwertung des offenen Immobilienfonds benötigte, konnte er nicht sofort über sein Geld verfügen.
Flyer mit Rückgabe-Infos nicht ausreichend
Den Angaben zufolge soll die Volksbank-Beraterin dem Kunden einen Flyer mit Informationen zu den Rückgaberegeln übergeben haben. Nach Auffassung des Gerichts reicht das jedoch nicht aus – wesentliche Umstände wie die Kündigungsfrist müssten mündlich erläutert werden. Die Bank soll dem Anleger nun sein Investment von 15.000 Euro nebst Zinsen zurückzahlen sowie die Prozesskosten übernehmen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Volksbank dürfte Berufung einlegen.
Rechtsanwalt Georgios Aslanidis bezeichnete die Entscheidung dennoch als „richtungsweisendes Urteil zur fehlerhaften Anlageberatung rund um den offenen Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI“. Viele seiner Mandanten seien nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsfrist informiert worden, so der Anwalt gegenüber dem „Handelsblatt“: „In der Praxis wird die zwölfmonatige Rückgabefrist von Banken regelmäßig nicht aktiv erläutert.“
Weitere Gerichtsverfahren zum Uniimmo Wohnen laufen
Bereits im Mai 2025 hatte das Landgericht Stuttgart in einem weiteren Fall um den Uniimmo Wohnen ZBI zugunsten einer Anlegerin entschieden. Die Klägerin warf der Volksbank Böblingen vor, sie im Februar 2023 falsch beraten zu haben. Obwohl die Anlegerin im Beratungsgespräch angegeben hatte, kein Risiko eingehen zu wollen und keinerlei Erfahrung mit Fonds zu haben, wurde ihr ein Anlagepaket mit Produkten verschiedener Risikoklassen empfohlen – darunter auch der offene Immobilienfonds Uniimmo Wohnen ZBI. Dabei habe die Bank den Eindruck vermittelt, der Fonds sei ähnlich sicher wie Festgeld.
Das Gericht befand: „Wegen der speziellen Anlagestrategie der Klägerin wäre nach Auffassung der Kammer im konkreten Einzelfall die Empfehlung jedes offenen Immobilienfonds fehlerhaft gewesen.“ Die Anlegerin soll ihre in den Fonds investierten 5.000 Euro zurückerhalten. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Klagen, auch gegen das Fondsmanagement, laufen noch.