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Trotz höherer Leistungszuschläge: Pflege-Lücke bleibt groß

Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr einer Unterbringung im Pflegeheim beträgt laut einer aktuellen Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) rund 2.548 Euro pro Monat. Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) steigen ab Januar daher auch die Leistungszuschläge bei vollstationärer Pflege: Im ersten Jahr einer Unterbringung im Pflegeheim steigt der Entlastungszuschlag von 5 auf 15 Prozent, im zweiten von 25 auf 30 Prozent, im dritten von 45 auf 50 Prozent sowie danach von 70 auf 75 Prozent.
„Die Leistungszuschläge werden allerdings nur für den pflegebedingten Eigenanteil ab Pflegegrad 2 gewährt und gelten nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten“, erklärt Michael Kleinlein aus der Leistungsabteilung des Nürnberger Versicherers Universa. Im ersten Jahr einer Unterbringung im Pflegeheim beträgt der durchschnittliche Eigenanteil trotz des erhöhten Zuschlags damit immer noch 2.423 Euro pro Monat. Selbst in der höchsten Stufe ab dem vierten Jahr und mit einem maximalen Leistungszuschlag von 75 Prozent verbleibt im Durchschnitt eine monatliche Lücke von 1.676 Euro.
„Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige ist dies immer noch zu viel“, so Kleinlein weiter. Doch mit einer Pflegezusatzversicherung könnten Verbraucher diesen finanziellen Lasten privat vorsorgen. „Ein Abschluss lohnt sich bereits in jungen Jahren, da sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter richtet“, rät der Universa-Manager. „Bei der Tarifauswahl sollte man darauf achten, dass nicht nur bei stationärer Pflege geleistet wird, sondern auch über alle fünf Pflegegrade bei einer Pflege zu Hause, etwa durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste.“
Über die zukünftigen Finanzen der gesetzlichen Pflegeversicherung hat in den vergangenen Monaten auch ein Expertenrat unter der Leitung von Wirtschaftsprofessor Jürgen Wasem beraten. In seinem Mitte April veröffentlichten Abschlussbericht schlägt das fünfköpfige Gremium „eine generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung“ vor. Um die neue „Pflege+ Versicherung“ generationengerecht zu gestalten, sollen die Versicherten ihre Eigenanteile an den Pflegekosten in stationären Einrichtungen demnach ergänzend kapitalgedeckt absichern.
Pflegeversicherung mit Alterungsrückstellungen gefordert
Die anbietenden Versicherer sollen dabei strikt reguliert werden. So müssen sie alle Antragsteller unter Vertrag nehmen, ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung zu verlangen. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter werden die angesammelten Alterungsrückstellungen an den neuen Versicherer übertragen. Der Aufbau individuellen Kapitalpolster ist so kalkuliert, dass die Kunden mit Erreichen der Regelaltersgrenze nur noch die halbe Versicherungsprämie zahlen müssen. Dieser Rabatt ist dem Vorschlag zufolge daneben auch bei Bedürftigkeit vorgesehen.