Was an Regelverstößen und Betrugsversuchen am deutschen Finanzdienstleistungsmarkt vorkommt, dokumentiert regelmäßig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Finanzaufseher haben stets den hiesigen Markt im Blick und geben dort, wo sie es für nötig erachten, Warnungen an Verbraucher heraus. Diese stehen zum einen auf der Internetseite der Bafin, zum anderen verschicken die Finanzaufseher sie auf Wunsch auch regelmäßig per E-Mail.
DAS INVESTMENT hat zusammengetragen, welche Warnungen die Bafin im abgelaufenen Monat Oktober herausgegeben hat:
Angebliche Hilfsangebote für Betrugsopfer
Wer bereits auf eine Betrugsmasche hereingefallen ist, dem passiert das nicht nochmal – so zumindest die Hoffnung der Opfer. Ein aktueller Fall zeigt jedoch, dass das nicht stimmt. Häufig ködern Kriminelle Betrugsopfer mit angeblichen Hilfsangeboten, so auch hier:
Die Bafin warnt vor der Website dafb.io. Dort bietet eine angebliche Finanzaufsicht unter dem Namen FNA Verbrauchern Hilfe an, wenn sie Opfer eines Online-Betrugs geworden sind. Die Betrüger versprechen den Opfern dabei zu helfen, das verlorene Geld zurückzuerlangen – es existiert jedoch keine Aufsichtsbehörde mit diesem Namen. Die Bafin rät, keinesfalls persönliche Daten zu hinterlassen.
Finanzgeschäfte unter gestohlener Identität
Um zu verbergen, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger häufig die Namen bestehender Unternehmen. Unter der geklauten Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet:
Aus diesem Grund ermittelt die Bafin derzeit gegen unbekannten Betreiber der Website bel-finanz.de. Das Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, wie die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen, Darlehen sowie die Verwaltung von ETF-Portfolios. Dazu verwenden die Betrüger unerlaubt den Namen der Colruyt Group mit Sitz im belgischen Halle. Das Unternehmen steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der bel-finanz.de, stellt die Bafin klar.
Ebenso Opfer eines Identitätsmissbrauchs ist derzeit die Sutor Bank GmbH. Betrüger gaukeln vor, in Verbindung mit dem Institut zu stehen. Die angeblich in Frankfurt am Main ansässigen BitsEU bietet nach Erkenntnissen der Bafin auf der Website bitseu.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Verbraucher angeblich mit Aktien, Währungen und Kryptowerten handeln können. Um potenzielle Opfer in Sicherheit zu wiegen, behaupten die unbekannten Betreiber im Impressum der Website, dass alle erlaubnispflichtigen Geschäfte von der Sutor Bank GmbH durchgeführt würden. Dies trifft jedoch nicht zu, betont die Bafin. Die Sutor Bank GmbH steht in keiner Beziehung zu der BitsEU. Zudem täuscht BitsEU Kunden vor, für sie ein Konto beim in Litauen ansässigen Finanzinstitut zen.com zu eröffnen. Darauf soll angeblich ihr Handelskapital überwiesen werden. Auf das Konto erhalten die Kunden jedoch keinen Zugriff.
Eine falsche Identität verwendet auch die Website visioncapitalltd.com. Die Betreiber bieten dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Dazu treten die Unbekannten unter der Bezeichnung Vision Capital Limited auf. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) registriert sind. Dies ist falsch, es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.
Zudem ins Visier der Bafin geraten ist die Website x-aia.com. Dort sollen Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können. Die Betreiber täuschen potenzielle Anleger mit der Behauptung, sie hätten eine Zulassung der Bafin. Dies sei jedoch nicht der Fall, stellt die Aufsicht klar. Damit nicht genug, tarnen die Betrüger sich auch mit einer falschen Identität: Als Betreiber der Website wird die X-AIA Investment UG mit angeblichem Unternehmenssitz in Frankfurt am Main angegeben – die bei der Bafin registrierte XAIA Investment GmbH steht jedoch in keiner Verbindung zu der Website, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Auch AgioFx gibt fälschlicherweise eine Bafin-Regulierung vor und nutzt dafür unerlaubt das Logo der Aufsicht. Nach Erkenntnissen der Aufseher bieten die unbekannten Betreiber auf den Websites agiofx.ch und agiofx.co.uk ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Gesellschaft wird nicht beaufsichtigt, stellt die Bafin klar.
Ähnlich gehen Unbekannte hinter Hot Capital Stox vor. Die Londoner Betreiber bieten auf der Website hotcapitalstox.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei nutzen die Betreiber jedoch nicht den Namen der Bafin zur Täuschung, sondern behaupten, die „European Security Exchange Brokerage“ beaufsichtige das Unternehmen. Eine solche Behörde existiert jedoch nicht.
Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
Um Bankgeschäfte zu betreiben, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis der Bafin. Häufig bieten Firmen ohne Zulassung Geldanlage-Produkte im Internet an. Verbraucher sollten deshalb bei Investments im Internet immer wachsam sein. Ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht nachschauen.
In diesem Monat hat die Bafin Ermittlungen gegen folgende Firmen aufgenommen, die Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten haben:
- Smart IX Shares auf der Website smartixshares.com/de
- Infinity Invest auf der Website infinityinvest.pro
- Uptos LTD auf der Website uptos.com
- WolfshagenTrade auf der Website wolfshagentrade.ltd
- Cyber Capital auf der Website cybercapital.ltd
- Crypto-Ex auf der Website crypto-ex.vip
- NumexAI Ltd. mit der Website numexai.com
- MEXC mit der Website mexc.com
- Skyline Digita Ltd. auf der Website wnt.life
- Unbekannte Betreiber der Websites tradecentrix.net und cmginternal.org und cmginternal.io
- Unbekannte Betreiber der Website nltrade.io.
- Block Ex auf der Website blockhvs.vip
- Calamosassets mit der Website calamosassets.net
- Unbekannte auf der Website equityexperts.pro
Auch ohne Erlaubnis der Bafin unterwegs ist AlphasCrypto. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber der Website alphascrypto.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird weder von der Bafin noch von der britischen Financial Conduct Authority beaufsichtigt. Es besteht auch kein Zusammenhang mit der lizenzierten Firma Alpha FX Limited oder der Alpha FX Europe Limited.
Die Bafin warnt zudem vor den Angeboten der CentrisFx. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber über die Website centrisfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werben die Betreiber mit einer angeblichen Bafin-Regulierung – diese existiert jedoch nicht.
Zudem warnt die Bafin vor der Website infinity-brokers.com. Nach Erkenntnissen der Aufseher bietet die britische Infinity Business Brokers Limited ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Kunden können über die Website Handelskonten eröffnen, auf welche sie Kryptowährung einzahlen müssen. Diese Einzahlungen verwendet das Unternehmen jedoch nicht weisungsgemäß, sondern transferiert sie auf externe Wallets. Die versprochenen Gewinne kommen bei den Kunden nie an, so die Bafin.
Hier fehlt möglicherweise ein Anlageprospekt
In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben beinhaltet sowie, ob der Inhalt verständlich ist und keine Widersprüche enthält. Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.
Gegen die Prospektpflicht verstoßen haben jüngst folgende Firmen:
Die Finanzaufsicht hat Anhaltspunkte dafür, dass die Clever Business (Schweiz) AG in Deutschland Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt anbietet und auf der Website Cashcow 24-7.com bewirbt. Konkret können Anleger über die Website in Warenpakete investieren. Dabei ist die Hoffnung der Investoren, dass das Unternehmen diese zu einem höheren Preis verkauft und sie von der Preisdifferenz profitieren. Laut Angaben auf seiner Website hat das Unternehmen seinen Sitz in Pfäffikon, Schweiz.
Auch die Green Agrotrade AG in Deutschland hat die Aufseher auf den Plan gerufen. Die Bafin vermutet, dass die Gesellschaft eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Konkret gehe es dabei um Investitionen in Hanfpflanzen.
Ebenso hegt die Bafin den Verdacht, dass die Enespa AG Wertpapiere in Form von Namensaktien ohne den erforderlichen Prospekt anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich, so die Aufseher.
