LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

Unterlassungserklärung abgegeben Versicherungsvertreter wollte Kollegen die Kunden abluchsen

Internetseite der Wettbewerbszentrale, Screenshot. Die Wettbewerbszentrale geht im Auftrag der Bundesregierung wettbewerbsrechtlichen Verstößen auf den Grund.
Internetseite der Wettbewerbszentrale, Screenshot. Die Wettbewerbszentrale geht im Auftrag der Bundesregierung wettbewerbsrechtlichen Verstößen auf den Grund. | Foto: Wettbewerbszentrale

Wenn Versicherungsvermittler um Kunden kämpfen, geschieht das nicht unbedingt immer auf geradlinigem Weg. Das zeigt ein Fall, der an die deutsche Wettbewerbszentrale herangetragen wurde.

Was passiert war

Bei einem großen Versicherungsunternehmen wechselte die Hauptagentur. Der bis dahin gebundene Vermittler wechselte daraufhin in den freien Vertrieb und wurde Versicherungsmakler. Einige seiner Kunden folgten ihm und beantragten, von dem Vermittler auch weiterhin betreut zu werden. Dafür unterzeichneten sie Maklervollmachten, die der frisch gebackene Makler dem Versicherer vorlegte.

Wenig später bekamen die Kunden jedoch Post aus der neuen Hauptvertretung des Versicherers. Ein gebundener Vermittler schrieb, dass er „irrtümlicherweise“ ein Maklermandat erhalten habe. Er forderte die Kunden auf, dieses durch Unterschrift zu widerrufen, denn nur dann könnten alle Verträge und Services aufrechterhalten werden.

Dem Brief beigelegt war ein vorgefertigtes und frankiertes Schreiben mit der Bitte, es innerhalb einer Woche unterschrieben zurückzusenden. Es hieß darin: Der Kunde habe nie einen Maklervertrag unterschrieben – wolle diesen aber trotzdem gleichzeitig widerrufen.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Das sagt die Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentral kritisiert, dass das Schreiben nicht nur irreführend formuliert sei, sondern die Kunden auch zu einer Falschaussage ermuntere (die Maklervollmachten seien „irrtümlicherweise“ unterschrieben worden). Diese Aussage sollte gegenüber dem Versicherer sogar  noch einmal wiederholt werden. Die Wettbewerbshüter sahen darin eine aggressive Geschäftspraxis im Sinne des Paragraf 4a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Kunden sei außerdem irreführend vorgegaukelt worden, sie könnten den mit dem Makler geschlossenen Vertrag gegenüber dem Versicherer widerrufen.

Nachdem der Fall an die Wettbewerbszentrale gemeldet worden war, gab der gebundene Versicherungsvertreter eine Unterlassungserklärung ab: Er wolle in Zukunft keine ähnlichen Schreiben mehr versenden.

Die Wettbewerbszentrale ist die bundesweit größte Kontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Es handelt sich bei ihr um einen privaten Verein, dem rund 1.600 deutsche Unternehmen und Unternehmensverbände angehören. Die Wettbewerbszentrale ist von Bundesregierung ermächtigt, bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen einzuschreiten. Sie kann auch eigenständig Klage erheben, wenn es nicht, wie in diesem Fall, zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion