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Unzufrieden mit der Auskunft MLP legt Berufung gegen Maschmeyer-Urteil ein

in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

In der juristischen Auseinandersetzung mit AWD-Gründer und Ex-Chef Carsten Maschmeyer um die MLP-Übernahmen hatte MLP Ende 2015 einen Teilsieg errungen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte Maschmeyer dazu, MLP darüber Auskunft zu geben, wie viele MLP-Aktien er im Jahr 2008 besaß und von wem er sie bekam.

In der Zwischenzeit habe Maschmeyer das auch getan, berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung. Er erklärte gegenüber MLP, zwischen April 2008 und dem 16. Mai 2008, dem Tag der MLP-Hauptversammlung, keine MLP-Aktien gekauft oder übertragen bekommen zu haben. Außerdem will er zwischen Januar und dem 16. Mai 2008 keinen Zugriff auf MLP-Aktien durch Dritte gehabt haben.

Für MLP ist das nicht genug. Der Finanzvertrieb hat nach Informationen der Rhein-Neckar-Zeitung Berufung gegen das Urteil eingelegt, um den Auskunftszeitraum zu erweitern. „Die jetzt gegebenen Auskünfte sind für uns nicht akzeptabel“, zitiert das Blatt einen MLP-Sprecher. 

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