Urteil der Bundesgerichtshofs Kunden können Lebenspolicen bei fehlenden Infos widerrufen
Das Land- und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Aktenzeichen IV ZR 460 / 14). Die Begründung: Die Rechtsauffassung der Versicherungsnehmerin entspreche europäischem Recht; die jeweiligen Verordnungen müssten eingehalten werden.
Rechtsanwalt Thomas Willers: „Für den Fristbeginn müssen die Verbraucherinformationen aber vollständig vorliegen. In dem Urteil kommt es überhaupt nicht auf die Widerrufsbelehrung an, sondern nur, ob die Verbraucherinformationen vollständig waren.“
Das Urteil sei eine entscheidende Erweiterung der bislang geltenden Widerrufsmöglichkeiten, denn im Sinne der Entscheidung vom 4. Februar 2015 reiche die Feststellung der Unvollständigkeit schon aus – unabhängig davon, ob die Belehrungen ansonsten komplett und zulässig gewesen seien oder nicht.
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