Urteil des Landgerichts Hamburg
Haspa muss Immobiliendarlehen rückabwickeln
Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages verurteilt. Die Widerrufsbelehrung sei nicht geeignet, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, heißt es im Urteil. Die Hintergründe.