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Urteil des LG Karlsruhe P&R-Anleger können vorerst aufatmen

Containerschiff im kroatischen Rijeka: Im Fall um den insolventen Schiffscontainer-Anbieter P&R hat das LG Karlsruhe jetzt ein Urteil zugunsten von Anlegern gesprochen.
Containerschiff im kroatischen Rijeka: Im Fall um den insolventen Schiffscontainer-Anbieter P&R hat das LG Karlsruhe jetzt ein Urteil zugunsten von Anlegern gesprochen. | Foto: imago images / Eibner Europa

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Karlsruhe gibt Anlegern Hoffnung, dass die Pleite des insolventen Anbieters von Schiffscontainer-Investments P&R einige Anleger finanziell doch nicht so arg treffen könnte wie zunächst befürchtet. Ganz konkret geht es um Zahlungen, die Anleger innerhalb der vier Jahre zwischen dem 15. März 2014 und dem Insolvenzstichtag 15. März 2018 von P&R empfangen haben.

Das Landgericht (LG) Karlsruhe hat am vergangenen Freitag gegen die Forderung des Insolvenzverwalter von P&R entschieden und sich auf die Seite eines Anlegers geschlagen (Az. 20 O 42/20). Das Urteil habe Pilotcharakter, sagen die Rechtsanwälte Alexander Pfisterer-Junkert und Stephan Schulz von der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner, die den Beklagten vertrat.

Das P&R-Geschäftsmodell

Das Unternehmen P&R mit Sitz in Grünwald bei München hatte Anlegern angeboten, Seecontainer zu erwerben und diese – wiederum mit Hilfe von P&R – an Nutzer weiterzuvermieten. Über eine festgelegte Laufzeit sollten die Anleger Mietzahlungen erhalten. P&R versprach, den Container am Ende wieder zurückzukaufen. Den Preisabschlag beim Rückkauf eingerechnet sollten bei dem Investment aufs Jahr gesehen knapp 4 Prozent Rendite herausspringen.  

Das Geschäftsmodell entpuppte sich jedoch als Schneeballsystem, im März 2018 meldete P&R Insolvenz an. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein guter Teil der angeblich vermieteten Seecontainer nie existiert hat. Nach immerhin 40 Jahren Tätigkeit am Markt hatten mehr als 54.000 Anleger bei P&R investiert, Anlagevolumen: rund 3,5 Milliarden Euro. Das P&R-Geschäft ging in die Hände eines Insolvenzverwalters über.

Der Fall

In dem Fall vor dem LG Karlsruhe hatte der Insolvenzverwalter gegen einen Anleger geklagt: Dieser sollte rund 33.500 Euro wieder herausgeben, 15.000 Euro aus Mietzahlungen, rund 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Zahlungen hatte er zwischen März 2014 und der Insolvenz im März 2018 von P&R empfangen. Das Geld gehöre in die Insolvenzmasse, argumentierte der Insolvenzverwalter. „Bei dem Verfahren vor dem LG Karlsruhe handelt es sich um eines von acht derzeit vom Insolvenzverwalter geführten Verfahren zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen“, erläutert Rechtsanwalt Pfisterer-Junkert.

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Das Urteil

Das LG Karlsruhe stellte sich in seinem Urteil auf die Seite des Anlegers.

Eine Streitfrage, die seit der P&R-Insolvenz regelmäßig zur Debatte stand, betraf den sogenannten Eigentumsübergang. Fraglich war, ob die P&R-Anleger überhaupt Eigentum an den Containern erworben hatten. Der klagende Insolvenzverwalter fand: Die Anleger seien zu keiner Zeit Eigentümer der Containern gewesen. Daher seien sowohl die Mietzahlungen als auch der Rückkauf der Container unentgeltlich erfolgt – der Anleger habe dafür keine Gegenleistung erbracht.

Das Gericht sah die Sache anders und stellte fest: Es komme nicht darauf an, ob Anleger zu Eigentümern der Container geworden seien. Die garantierte Miete sei vielmehr ganz unabhängig von dem für einen späteren Zeitpunkt vorgesehenen Eigentumserwerb vereinbart worden – als rein vertragliche Vereinbarung. „Den Parteien kam es für die Verpflichtung zur Leistung der Garantiemieten durch P&R erkennbar auf die Zahlung des Kaufpreises durch den Investor an“, erläutert Pfisterer-Junkert die Argumentation von BKL Fischer Kühne + Partner, der sich das Gericht anschloss. Der zwischen P&R und dem Anleger geschlossene Kaufvertrag sei somit ein entgeltlicher Vertrag gewesen.

Das Urteil des LG Karlsruhe ist das erste, das ein Gericht in dieser Frage gefällt hat. Bedingt durch die Corona-Pandemie habe es bislang auch keine anderweitigen mündlichen Verhandlungen gegeben, sagt Pfisterer-Junkert. Das LG Karlsruhe könnte hier also die juristische Marschrichtung bestimmen. Es könnte viele Anleger, denen rückwirkende Nachzahlungen an den Insolvenzverwalter drohen, von einer großen finanziellen Sorge entlasten.

Allerdings kann es noch eine Zeitlang dauern, bis sich die Frage endgültig klärt. Denn der Insolvenzverwalter habe bereits angekündigt, den Fall bis zum Bundesgerichtshof (BGH) weiterverfolgen zu wollen, so Pfisterer-Junkert.

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