Urteil
Finanzamt darf Bonuszahlungen von GKV-Versicherten nicht verrechnen
Bei vielen Krankenversicherten ist es heutzutage so, dass sie Boni dafür erhalten, wenn sie etwa ins Fitness-Studio oder regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen. Diese Boni darf das Finanzamt nun nicht mehr mit den steuerlich abziehbaren Beiträgen verrechnen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.